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BFS: Einwanderung und Einbürgerung Ein Drittel der Schweizer Bevölkerung sind Migranten oder Nachkommen von Migranten

Neuchâtel (ots)

Im Jahr 2001 lebten in der Schweiz 2,1 Millionen
Erwachsene und Jugendliche, deren Anwesenheit direkt oder indirekt 
mit der Einwanderung zusammen hängt. Zwei Drittel von ihnen sind 
selbst eingewandert. Ein Drittel ist in unserem Land geboren, hat 
aber einen Vater oder eine Mutter, welche ihrerseits in die Schweiz 
eingewandert sind. Von den ausländischen Staatsangehörigen zählt ein 
Viertel zur zweiten oder dritten Generation. Einer von zehn 
Schweizer Bürgern hat den Schweizer Pass durch Einbürgerung 
erworben. Das geht aus einer Analyse des Bundesamtes für Statistik 
(BFS) hervor.
Eine von fünf Personen ist im Ausland geboren
Im Jahr 2001 lebten 2,1 Millionen Migranten und Nachkommen von 
Migranten im Alter von 15 und mehr Jahren in der Schweiz. 
Hinzukommen schätzungsweise knapp 300'000 Kinder im Alter von unter 
15 Jahren, womit die Migranten und deren Nachkommen rund 2,4 
Millionen Personen ausmachen. Dies entspricht 33% der gesamten 
ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz. Die Zahl der Migranten im 
Alter von 15 und mehr Jahren belief sich auf 1,35 Millionen. Etwa 
85'000 Kinder im Alter von 0-14 Jahren kamen ebenfalls im Ausland 
zur Welt. Rund ein Fünftel der heute in der Schweiz lebenden 
Personen ist somit nicht hier geboren, sondern im Laufe ihres Lebens 
in die Schweiz eingewandert.
Neun von zehn Migranten kamen als Ausländer in die Schweiz
Unter den Migranten besassen 93'000 Personen im Alter von 15 und 
mehr Jahren (7% aller Migranten) bereits bei Geburt die 
schweizerische Staatsangehörigkeit. Bei ihnen handelt es sich 
folglich um Auslandschweizer, welche in ihr Heimatland zurückgekehrt 
sind. Neun von zehn Migranten kamen als Ausländer in die Schweiz. 
Davon besitzen 961'000 15-Jährige und Ältere (75% aller 
ausländischen Einwanderer) auch heute noch einzig einen 
ausländischen Pass. Dies trifft ebenfalls für rund 76'000 Kinder im 
Alter von unter 15 Jahren zu. Diese Personen zählen zur ersten 
Ausländergeneration.
Eine von fünf in der Schweiz geborenen Personen ist ein Nachkomme 
von Migranten
Im Jahr 2001 lebten 4,6 Millionen Personen im Alter von 15 und mehr 
Jahren in der Schweiz, welche auch in unserem Land geboren wurden. 
Dazu kamen schätzungsweise 1,15 Millionen Kinder im Alter von unter 
15 Jahren. Vier Fünftel dieser Personen haben Eltern, welche 
ebenfalls beide in der Schweiz geboren wurden. Einer von fünf in der 
Schweiz Geborenen ist ein Nachkomme von Migranten, d.h. eine Person 
mit mindestens einem Elternteil, welcher in die Schweiz eingewandert 
ist. Personen, bei denen beide Eltern im Ausland geboren wurden, 
machen 38% der Nachkommen von Migranten aus. Bei 39% aller Personen 
ist einzig die Mutter, bei 23% einzig der Vater in die Schweiz 
eingewandert.
Einer von vier Ausländern gehört zur zweiten oder dritten Generation
333'000 aller in der Schweiz geborenen Personen im Alter von 15 und 
mehr Jahren besassen bei Geburt eine ausländische 
Staatsangehörigkeit; rund die Hälfte von ihnen (170'000 Personen) 
hat auch bis heute den Schweizer Pass noch nicht erworben. 150'000 
15-jährige und ältere Ausländer gehören gemäss der Schweizerischen 
Arbeitskräfteerhebung (SAKE) der zweiten Generation an, d.h. sie 
sind hier geborene Kinder ausländischer Eltern, welche in die 
Schweiz eingewandert sind. Bei 20'000 Personen handelt es sich um 
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, deren Vater 
oder Mutter der zweiten Generation angehört, d.h. ebenfalls in der 
Schweiz zur Welt kam. Schliesslich lebten 2001 195'000 Kinder im 
Alter von unter 15 Jahren in der Schweiz, welche ebenfalls zur 
zweiten oder dritten Ausländergeneration zu zählen sind. Mangels 
statistischer Grundlagen können diese Jugendlichen bis heute noch 
nicht eindeutig einer Generation zugeordnet werden.
Einer von zehn Schweizer Bürgern hat den Schweizer Pass durch 
Einbürgerung erworben
473'000 Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, welche bei der 
Geburt noch keine Schweizer waren, besassen 2001 die Schweizer 
Staatsangehörigkeit. Einer von zehn erwachsenen Schweizer Bürgern 
hat somit den Schweizer Pass durch Einbürgerung erworben. Dazu 
kommen schätzungsweise 25'000 Kinder im Alter von unter 15 Jahren, 
welche sich seit 1986 haben einbürgern lassen. Etwas mehr als ein 
Drittel der Einbgebürgerten sind in der Schweiz geboren.
Gemäss Schätzungen des BFS könnten heute rund 738'000 Ausländerinnen 
und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Diese Personen 
erfüllen die geltenden gesetzlichen Wohnsitzfristen des Bundes 
(mind. 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz bzw. 5 Jahre für 
ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern). Die im 
Parlament zu Diskussion stehende Botschaft des Bundesrates zum 
«Bürgerrecht für junge Ausländerinnen und Ausländer und zur Revision 
des Bürgerrechtsgesetzes» würde die Zahl der einbürgerungsfähigen 
Bevölkerung weiter erhöhen.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst Auskunft:
Marcel Heiniger, BFS, Sektion Bevölkerungsentwicklung, Tel.: 032 713 
68 74
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Hompage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
13.09.02

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