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Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2000/2001 Stärkeres Wachstum der Sozialausgaben im Jahr 2001

(ots)

13 Protection sociale Soziale Sicherheit Sicurezza sociale Neuchâtel, 13. Juni 2003 Nr. 0350-305-70

Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2000/2001
Stärkeres Wachstum der Sozialausgaben im Jahr 2001
Die gesamten Ausgaben im Bereich der Sozialen Sicherheit betragen 
2001 gemäss der neuen Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit des 
Bundesamtes für Statistik (BFS) 120 Mrd. Franken. Die Ausgaben haben 
damit im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Mrd. Fr. oder um 6% 
zugenommen. Nach einer Periode mit einem abgeschwächten Wachstum 
nahmen die Aufwendungen für die Soziale Sicherheit somit wieder 
etwas stärker zu. Mehr als 45% der Sozialleistungen entfallen auf 
die Altersvorsorge. Die Quote der Sozialausgaben hat zwischen 1990 
und 2001 von 20% auf 28% zugenommen. Sie liegt heute im Mittelfeld 
der EU-Staaten.
Die Ausgaben für die Soziale Sicherheit sind zwischen 2000 und 2001 
von insgesamt 113 Mrd. Fr. auf 120 Mrd. Fr. angestiegen. Dies 
entspricht einem Ausgabenwachstum von 6,0% (1999-2000: 3,4%). 
Gleichzeitig stiegen die Einnahmen von 135 Mrd. Fr. auf 141 Mrd. Fr. 
oder um 4,4% an. Die Sozialausgabenquote, welche die Sozialausgaben 
im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) ausweist, betrug 2000 
27,4% und 2001 28,4%. Das grössere Wachstum bei den Ausgaben ist in 
erster Linie auf höhere Rentenzahlungen und Spitalsubventionen 
zurückzuführen.
Abnahme der bedarfsabhängigen Leistungen, Zunahme der Subventionen
Das schweizerische System der Sozialen Sicherheit stützt sich in 
erster Linie auf die Sozialversicherungen ab. Rund 85% der Ausgaben 
entfallen auf die sieben grossen Sozialversicherungen. Am grössten 
ist der Anteil der Beruflichen Vorsorge mit 30,1% der 
Gesamtausgaben. Bei der AHV beträgt dieser Anteil 24,1% und bei der 
Krankenpflege-Grundversicherung 12,7%, während 7,7% auf die IV, 4,3% 
auf die obl. Unfallversicherung und 3,6% auf die Familienzulagen 
entfallen. Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung sind 2001 stark 
zurückgegangen, so dass deren Anteil an den Gesamtausgaben um 0,4 
Prozentpunkte auf 2,4% sank. Abgenommen hat auch der Anteil der 
bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Ergänzungsleistungen, 
Sozialhilfe, Flüchtlingshilfe, andere Bedarfsleistungen) und zwar 
von 6,3% auf 5,5%. Im Gegenzug erhöhte sich der Anteil der 
hauptsächlich dem Gesundheitssystem (Spitäler) zugute kommenden 
Subventionen um 0,6 Prozentpunkte auf 5,5%.
Leistungen hauptsächlich in Form von Renten
Der grösste Teil der Leistungen der Sozialen Sicherheit ist nicht an 
einen Bedarfsnachweis gebunden. 69% sind Geldleistungen, weitere 24% 
Sachleistungen (Rückvergütung von Rechnungen der KV; IV; UV; 
Personalkosten, Beiträge der öffentlichen Hand an Spitäler und 
Heime). Während die nicht bedarfsabhängigen Geldleistungen 
hauptsächlich Rentenzahlungen sind, stehen bei den nicht 
bedarfsabhängigen Sachleistungen die kantonale und kommunale 
Spitalsubventionierung sowie ambulante und stationäre Leistungen der 
obligatorischen Pflegeversicherung im Vordergrund. Nur 7% der 
Sozialleistungen setzen einen Bedarfsnachweis voraus.
Überragende Bedeutung der Altersvorsorge
45% der Sozialleistungen dienen der Altersvorsorge, ein Anteil, der 
im europäischen Raum einzig noch von Italien und von Griechenland 
übertroffen wird. Ein Viertel der Sozialleistungen ist für die 
Krankenpflege bzw. Gesundheitsvorsorge, ein Achtel für 
Invaliditätsleistungen bestimmt. Somit werden über vier Fünftel der 
Sozialleistungen dazu verwendet, um die Risiken Alter, Krankheit und 
Invalidität abzudecken. An vierter Stelle folgt die Funktion 
Überleben Hinterbliebener mit einem Anteil von 6,3% an den gesamten 
Sozialleistungen und an fünfter der Bereich Familie und Kinder mit 
5,1%. Stark an Bedeutung verloren haben in den letzten Jahren die 
Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die 1997 auf dem Höhepunkt der 
Wirtschaftskrise noch gut 7% der Sozialleistungen auf sich vereinigt 
hatten.
Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer: wichtigste 
Einnahmenquelle
Mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen sind Lohnbeiträge der 
Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Selbständigen; weitere 8% sind 
Prämien der obligatorischen Pflegeversicherung. Der Anteil der 
Sozialbeiträge der Arbeitgeber ist mit 30% höher als jener der 
Arbeitnehmer, der 22% beträgt. Der Grund dafür liegt in den 
unterschiedlichen Beiträgen für die Berufliche Vorsorge sowie bei 
der Familienzulagen und der Lohnfortzahlungen bei Krankheit und 
Mutterschaft, welche ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert 
werden. Der Anteil der Staatsbeiträge beläuft sich auf 21%, die 
Hälfte davon sind Bundesgelder. Mit dem zusätzlichen 
Mehrwertsteuerprozent (1999) und der Spielbankenabgabe (2000) 
zugunsten der AHV gewannen die zweckgebundenen Steuern gegenüber den 
allgemeinen Steuermitteln an Bedeutung. Auf die Kantone entfallen 8% 
und auf die Gemeinden nicht ganz 3% der Einnahmen. Die 
Vermögenserträge betragen 16%. Diese im internationalen Vergleich 
grosse Bedeutung der Vermögenserträge verweist auf die zentrale 
Rolle, die der ausschliesslich im Kapitaldeckungsverfahren 
finanzierten Beruflichen Vorsorge im schweizerischen System der 
Sozialen Sicherheit zufällt.
Langfristiger Ausbau der Sozialen Sicherung in der Schweiz
Das System der Soziale Sicherheit wurde in der Schweiz nach dem 
zweiten Weltkrieg kontinuierlich ausgebaut. In den 50er-Jahren 
wurden gerade 1,5 Mrd. Fr. für die Soziale Sicherheit aufgewendet. 
1970 betrugen die Sozialausgaben bereits 11 Mrd. und diese wuchsen 
auf 63 Mrd. im Jahr 1990 und 113 Mrd. Fr. im Jahr 2000 an. Real 
stiegen die Sozialausgaben zwischen 1950 und 2000 von 5,6 auf 93,1 
Mrd. Fr. (Preise von 1990) an. Am stärksten haben die Sozialausgaben 
in den Jahren 1974-76 und 1991-93 zugenommen. In den 70er Jahren 
wurden die Leistungen der AHV und der IV ausgebaut und in den 90er 
Jahren führte die langandauernde Rezession zu einer starken Zunahme 
der Arbeitslosigkeit. Deutlich zeigt sich die Entwicklung der 
Sozialen Sicherung in der Schweiz an der Sozialausgabenquote: diese 
stieg von knapp 8% in den 50er Jahren auf 18% 1976. Heute beträgt 
die Quote 28%. Während die Sozialausgabenquote 1990 mit 19,8% noch 
immer beträchtlich unter dem EU-Mittel von 25,5% lag, entspricht 
heute die Sozialausgabenquote der Schweiz etwa dem EU-Mittel von 
27,5%.
Die Begriffe Soziale Sicherheit und Gesamtrechnung Soziale 
Sicherheit umfasst sämtliche Massnahmen des Staates und privater 
Institutionen zur Sicherung der Existenz und insbesondere zum Schutz 
der Bevölkerung vor sozialen Risiken. Eine Sozialleistung bildet 
dann und nur dann einen Bestandteil der Sozialen Sicherheit, wenn 
sie erstens das Kriterium der gesellschaftlichen Solidarität 
(Umverteilung) erfüllt oder zumindest einem Obligatorium oder einer 
bindenden sozialen Vereinbarung unterliegt, und wenn sie sich 
zweitens einem von acht Risiken bzw. Bedürfnissen - Alter, 
Krankheit/Gesundheitspflege, Invalidität, Überleben Hinterbliebener, 
Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Soziale Ausgrenzung, Wohnen - 
zuweisen lässt.
Die Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) stellt eine 
kohärente Synthesestatistik dar, die mithilfe einer Vielzahl von 
statistischen Quellen erstellt wird. Die GRSS informiert über die 
Höhe der Gesamtausgaben, Sozialleistungen und Einnahmen, besitzt 
eine funktionale, eine volkswirtschaftliche und eine institutionelle 
Ebene und dient als Grundlage für den Aufbau eines Systems von 
Indikatoren. Indem die GRSS in methodischer Hinsicht auf dem von 
Eurostat entwickelten Europäischen System der intergierten 
Sozialschutzstatistik (ESSOSS) basiert, erfüllt sie das Kriterium 
der internationalen Vergleichbarkeit.
Im Unterschied zur Volkswirtschaftichen Gesamtrechnung (VGR) fasst 
die GRSS Subventionen als Sozialleistungen auf und berücksichtigt 
auch die Freizügigkeitsleistungen und Barauszahlungen der 
Pensionskassen, kennt dafür aber keine Funktion Bildung. Von der 
Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik (SVS) grenzt sich die 
GRSS dadurch ab, dass sie ein international vergleichbares 
Gesamtbild der Finanzen im Bereich der Sozialen Sicherheit entwirft.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
	Informationsdienst
Auskunft: 
Heiner Ritzmann, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 032 713 66 63
Neuerscheinung:
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit. Resultate für 2000 - 
Schätzungen für 2001 - Entwicklung seit 1950. Erscheint Anfang 
September 2003 (frz. Fassung: Anfang November 2003), Bestellnummer: 
511-0100
Publikationsbestellungen unter: Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 
61, E-Mail:  Ruedi.Jost@bfs.admin.ch 
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
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