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BFS: Die Sozialhilfestatistik im Kanton Luzern

(ots)

Die Sozialhilfestatistik im Kanton Luzern Jugendliche und Alleinstehende sind stark auf Sozialhilfe angewiesen

Im Kanton Luzern wurden im zweiten Halbjahr 2002 knapp 6'000 
Personen oder 1,6% der Wohnbevölkerung mit Sozialhilfeleistungen 
unterstützt. Besonders stark belastet sind Zentren wie Luzern, 
Kriens und Emmen. Alleinstehende sowie Alleinerziehende sind 
besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Mit einem Anteil von 
gut 35% sind Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) in der 
Sozialhilfe überproportional vertreten. Gut 45% der 
Sozialhilfebezügerinnen und –bezüger sind erwerbstätig. Dies geht 
aus den Auswertungen der Daten hervor, die in den Gemeinden des 
Kantons Luzern im Rahmen der Schweizerischen Sozialhilfestatistik 
des Bundesamtes für Statistik (BFS) erfasst wurden. Im Kanton Luzern 
wurde 2002 die eidgenössische Sozialhilfestatistik eingeführt. Es 
stehen nun erstmals Daten zur Bestimmung der Zahl der 
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, der Art der gewährten 
Sozialleistungen, der Dauer der Unterstützung sowie der familiären 
Situation der Unterstützten zur Verfügung. Zentren sind stärker 
belastet Aus den für das zweite Halbjahr 2002 erfassten Daten 
erkennt man, dass über ein Viertel der unterstützten Personen in der 
Stadt Luzern wohnt. Die drei Zentren Luzern, Kriens und Emmen sind 
wesentlich stärker belastet durch die Sozialhilfe als die meisten 
übrigen Gemeinden. Die Sozialhilfequote, d.h. der Anteil der 
Sozialhilfebezügerinnen und –bezüger gemessen an der gesamten 
Bevölkerung, beträgt im Kanton 1,6%. In den sechs grössten Gemeinden 
mit mehr als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wohnen 65% der im 
Kanton unterstützten Personen, während der betreffende 
Bevölkerungsanteil knapp 43% beträgt. Alleinerziehende und 
Alleinstehende tragen ein erhöhtes Risiko Allein Lebende haben ein 
erhöhtes Risiko, von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Über 60% 
der Antrag stellenden Personen für Sozialhilfe sind Alleinstehende 
und gut ein Viertel sind Alleinerziehende. Demgegenüber liegt das 
Armutsrisiko bei verheirateten und verwitweten Personen erheblich 
unter dem Durchschnitt. Auch Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund 
der ausgebauten Leistungen der Alterssicherung kaum auf Sozialhilfe 
angewiesen. Betrachtet man alle Personen, die mit 
Sozialhilfeleistungen unterstützt werden, so sind die Kinder und 
Jugendlichen überrepräsentiert. Gut 35% der Sozialhilfebezügerinnen 
und -bezüger im Kanton Luzern sind weniger als 18 Jahre alt. Dies 
entspricht einer Sozialhilfequote von 2,7%, womit Kinder und 
Jugendliche ein erhöhtes Risiko der Abhängigkeit von der Sozialhilfe 
tragen. Generell verringert sich die Sozialhilfequote mit 
zunehmendem Alter. Ausländerinnen und Ausländer sind stärker 
betroffen Über 70% der unterstützten Personen sind Schweizerinnen 
oder Schweizer und fast 30% sind ausländischer Herkunft. Bei einem 
Ausländeranteil von gut 15% im Kanton Luzern ist damit das 
Sozialhilferisiko bei den Ausländerinnen und Ausländern höher als 
bei den Schweizerinnen und Schweizern. Ihre Sozialhilfequote liegt 
bei rund 3%. In dieser Auswertung sind die anerkannten Flüchtlinge 
mit Niederlassungsbewilligung C, die im Kanton Luzern 
Sozialhilfeleistungen beziehen, sowie Asylsuchende und Flüchtlinge, 
die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, nicht berücksichtigt. 
Sozialhilfeabhängigkeit trotz Erwerbstätigkeit Rund 45% der 
Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger sind erwerbstätig. Davon 
arbeiten fast 30% auf einer Vollzeitstelle. Bei den Personen mit 
einer Teilzeiterwerbstätigkeit handelt es sich vielfach um Personen, 
die wegen ihren Erziehungspflichten nicht einer 
Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. Rund ein Viertel der 
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ist erwerbslos, davon sind 
rund 70% beim Arbeitsamt angemeldet. Lange Bezugsdauer Die Mehrheit 
der Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen sind über 
eine längere Zeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Rund 60% 
der Unterstützten beziehen über ein Jahr Sozialhilfeleistungen und 
30% sind gar über drei Jahre im Sozialhilfebezug. Fast die Hälfte 
der Bezügerinnen und Bezüger ist weniger als vier Jahre in der 
Gemeinde wohnhaft. Knapp ein Drittel wohnt mehr als 10 Jahre in der 
betreffenden Gemeinde. Als Hauptgründe für die Beendigung einer 
Unterstützung werden die Ablösung durch eine 
Sozialversicherungsleistung und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 
bzw. die Verbesserung der Erwerbssituation genannt.
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Schweizerische 
Sozialhilfestatistik wird phasenweise in enger Zusammenarbeit von 
Bund, Kantonen und Gemeinden eingeführt. Im Kanton Luzern wurde im 
Jahr 2002 mit der Erhebung begonnen. In den Gemeinden werden alle 
Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Fragebogens erfasst. 
Um die Sozialdienste bei der Einführung der Datenerhebung maximal 
unterstützen zu können, hat das Bundesamt für Statistik eine von den 
Zentralschweizer Regierungen finanzierte Fachstelle 
Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz beim Amt für Statistik 
des Kantons Luzern eingesetzt. Bis 2003 wurde die 
Sozialhilfestatistik in allen Zentralschweizer Kantonen eingeführt, 
so dass Ende 2004 Daten für die gesamte Zentralschweiz verfügbar 
sind. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die 
Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen 
als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische 
soziodemografische Gruppen.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Informationsdienst Auskunft:
Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder, BFS, Leiter der Sektion Soziale Sicherheit, Tel. 
032 713 65 78
Dr. Tom Priester, Projektleiter Sozialhilfestatistik, Tel. 032 713 
64 75
Kanton Luzern
Irmgard Dürmüller Kohler, Vorsteherin Kantonales Sozialamt Luzern, 
Tel. 041 228 57 79
Gian Antonio Paravicini Bagliani, Amt für Statistik des Kantons 
Luzern, Tel. 041 228 56 35
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
15.01.2004

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