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BFS: BFS: Schweizerische Eisenbahnrechnung 2001

(ots)

1 Eisenbahnrechnung 2001 Die Schweizerische Eisenbahnrechnung wird im Auftrag des Bundesrates mit Beginn des Rechnungsjahres 1975 als erweiterte Publikation geführt. In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für das Verkehrsangebot „Schienenverkehr“ mehrmals verändert. Ab 1987 übernimmt der Bund die finanzielle Verantwortung für die Infrastruktur der SBB. Seit der Bahnreform schliessen Bund und SBB eine Leis-tungsvereinbarung für jeweils vier Jahre ab, welche Bau, Unterhalt und Betrieb der Infrastruktur umfasst. Sie legt unter anderem Abgeltung und Investitionsmittel fest. Diese rechnerische Auftrennung zwischen Infrastruktur und Verkehr stimmt mit jener überein, die in den EU-Staaten angewendet wird. Im Weiteren wurden mit einer ver-kehrspolitischen Weichenstellung zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs historisch fundamentale Investitionsvorhaben bei den Bahnen ausgelöst, z.B. Bahn 2000, NEAT. Die Eisenbahnrechnung vermochte in der bisherigen Form die Anforderungen an eine aussagekräftige und transparente Rechnungslegung nicht mehr zu erfüllen, z.B. weil die Unterteilung nach Infrastruktur und den Verkehrssparten fehlte. Das Bundesamt für Statistik beschloss deshalb die Eisenbahnrechnung zu revidieren. Der Schlussbe-richt dieser Studie vom 31.7.2000 präsentiert eine Pilotrechnung 1998, welche zu-sammen mit einer Begleitgruppe, bestehend aus Vertretern von SBB, BLS, ARE, BAV und BFS erarbeitet wurde. Die neue Methode erlaubt es, die Eisenbahnrechnung auf der Stufe Infrastruktur mit anderen Verkehrsträgerrechnungen zu vergleichen.

1.1 Inhalt und Aussagekraft der Eisenbahnrechnung In der 
Eisenbahnrechnung werden die investierten Mittel und die laufenden 
Ausgaben für Betrieb und Unterhalt von Anlagen, Fahrzeugen und 
Nebenbetrieben für die SBB und die Privatbahnen ausgewiesen. Siehe 
Liste der berücksichtigten Bahnen im An-hang. Gemäss Revision 2000 
zeigt die Eisenbahnrechnung neu zwei unterschiedliche 
Betrachtungsebenen: die betriebswirtschaftliche und die 
volkswirtschaftliche Rech-nung. Die betriebswirtschaftliche Rechnung 
basiert auf der Unternehmensoptik und zeigt auf, wie gut die Bahnen 
die Leistungsvereinbarung des Bundes erfüllen. In der 
volkswirtschaftlichen Rechnung wird ausgewiesen, wie viel der 
Verkehrsträger „Ei-senbahnen“ aus gesamtwirtschaftlicher Sicht 
kostet. Diese Betrachtungsebene zeigt, wie hoch die 
volkswirtschaftlich relevanten Kosten für diesen Verkehrsträger 
jährlich insgesamt ausfallen und wie viel der Kosten aus eigenen 
Mitteln der Bahnen erwirt-schaftet werden. Die drei wichtigsten 
Unterschiede zwischen der betriebswirtschaftlichen und der 
volkswirtschaftlichen Rechnung sind: a) Die Abgeltungen des Bundes 
und der Kantone für Verkehr und Infrastruktur wer-den bei der 
volkswirtschaftlichen Rechnung nicht als Ertrag angerechnet. b) Die 
in der Vergangenheit von der öffentlichen Hand gesprochenen 
zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen werden bei der 
volkswirtschaftlichen Sicht mit dem durch-schnittlichen Zins der 
Bundesobligationen kalkulatorisch verzinst und den Bahnen 
angelastet. c) Die auf dem Anlagevermögen anfallenden Kapitalkosten 
werden bei der volkswirt-schaftlichen Rechnung auf der Basis der 
detaillierten Anlage- und Abschreibungs-rechnung der einzelnen 
Bahnen berechnet. In der betriebswirtschaftlichen Rech-nung werden 
die Vermögensteile auf der Basis der ausgewiesenen Bilanz abge- 
schrieben und verzinst, was nicht in jedem Fall der 
volkswirtschaftlichen Realität entsprechen muss (z.B. bei Tunnels). 
Dieses Vorgehen entspricht methodisch der Strassenrechnung des 
Bundesamtes für Sta-tistik (BFS). Ähnlich wie in der 
Strassenrechnung dient die Eisenbahnrechnung auch als Grundlage für 
die schweizerische Verkehrspolitik. Die Bilanz zwischen Kosten und 
Er-trägen ergibt die Eigenwirtschaftlichkeit. Weitere Details zum 
neuen Konzept siehe Ta-belle 6.
1.2 Trennung von Verkehr und Infrastruktur Gemäss Eisenbahngesetz 
werden die Kosten für Betrieb und Infrastruktur seit dem 1.1.1999 
neu separat ausgewiesen. Diese Massnahme war unter anderem eine 
Vorausset-zung für die Übernahme der SBB-Infrastruktur durch den 
Bund. Nach dem Willen der schweizerischen Verkehrspolitik wird die 
gesetzliche Gleichstellung der Transportunter-nehmen angestrebt, mit 
dem Ziel, den Wettbewerb zu fördern und einen 
diskriminie-rungsfreien Netzzugang zu verwirklichen. Es ist das 
politische Ziel, dass die betriebswirt- schaftliche Kostendeckung 
sowohl im Bereich Infrastruktur wie auch im Bereich Verkehr erreicht 
wird. Die bestellten Leistungen, z.B. für den Regionalverkehr, 
werden durch die Besteller abgegolten. Aufgrund der neuen 
Leistungsvereinbarung war eine Neubewertung des Kapitals bzw. der 
Anlagen bei den Bahngesellschaften notwendig. Das hat gewisse 
Auswirkungen auf die Resultate der Eisenbahnrechnung ab 2001 (z.B. 
etwas höhere Ab-schreibungen). Insgesamt ist jedoch die 
Vergleichbarkeit mit den Vorjahren für die wich-tigsten Kennziffern 
gewährleistet. In der betriebswirtschaftlichen Rechnung wird – wie 
in der bisherigen Eisenbahnrechnung üblich – eine Übersicht über die 
genauere Zusammen-setzung des Aufwandes und des Ertrags in der Summe 
aller Bahnen dargestellt. Die Grundlagen für diese Zahlen stammen 
einerseits aus der Finanzbuchhaltung (Geschäfts-berichte, 
Datenerhebungsbogen) und andererseits aus der Betriebskostenrechnung 
der Bahnen.
Auskunft:
Willy Früh, Sektion Verkehr
Tel. 032 713 63 68
Link zur kompletten Pressemitteilung: 
http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber11/dpm11.htm

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