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BFS: Sozialbericht 2003 für den Kanton Zürich

(ots)

Sozialbericht 2003 für den Kanton Zürich

Die Zahl der Sozialhilfefälle hat um über 10 Prozent zugenommen
Im Kanton Zürich mussten im Jahr 2003 3,2 Prozent der Bevölkerung 
mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Die Zahl der Fälle hat 
innert Jahresfrist um über 10 Prozent zugenommen. Besonders stark 
belastet sind die Zentren Zürich und Winterthur. 
Überdurchschnittlich hat die Zahl der jungen Erwachsenen in der 
Sozialhilfe zugenommen. Zu den Gruppen mit einem erhöhten 
Sozialhilferisiko gehören zudem Ein-Personen-Haushalte 
(Alleinstehende), Alleinerziehende, ausländische Staatsangehörige 
und Personen mit einer schlechten beruflichen Qualifikation. Dies 
geht aus dem neuen Sozialbericht hervor, der auf der Grundlage der 
Schweizerischen Sozialhilfestatistik vom Bundesamt für Statistik 
(BFS) für den Kanton Zürich erstellt wurde. Der Sozialbericht 2003 
des Kantons Zürich vermittelt erstmals einen umfassenden Überblick 
über die Leistungen und die Finanzierung der gesamten Sozialen 
Sicherheit. Detailliert wird auf die Sozialhilfe und die weiteren 
Bedarfsleistungen (Zusatzleistungen zur AHV/IV, 
Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge) 
eingegangen. Steigende Ausgaben für Sozialhilfeleistungen Im Kanton 
Zürich mussten im Jahr 2003 fast 40’000 Personen mit 
Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Seit 1990 steigen die 
Ausgaben und die Fallzahlen stark an. Im Jahr 2003 wurden netto 269 
Mio. Franken für Sozialhilfeleistungen und 471 Mio. Franken für die 
weiteren Bedarfsleistungen (ohne Gemeindezuschüsse) aufgewendet. 
Sozialhilferisiko bei Kindern und jungen Erwachsenen 
überdurchschnittlich hoch Besonders hoch ist die Betroffenheit von 
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren: Ihre Sozialhilfequote 
liegt im kantonalen Durchschnitt bei 5,6 Prozent, in den Städten 
Zürich und Winterthur gar bei 10,2 Prozent resp. bei 8,6 Prozent. 
Bei der Gruppe der jungen Erwachsenen ist 2003 eine 
überdurchschnittliche Zunahme zu verzeichnen. Offenbar haben die 
Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die Verkürzung der Bezugsdauer 
der Arbeitslosenversicherung (ALV) von 520 auf 400 Tage und die 
Erhöhung der Mindestbeitragszeit der ALV dazu geführt, dass junge 
Erwachsene zunehmend auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ein wichtiger 
Risikofaktor für die Sozialhilfeabhängigkeit ist eine mangelhafte 
oder fehlende berufliche Qualifikation: 50 Prozent der Beziehenden 
von Sozialhilfe verfügen über keine berufliche Ausbildung. Dies 
trifft häufig bei ausländischen Staatsangehörigen zu, weshalb diese 
Gruppe in der Sozialhilfe überdurchschnittlich vertreten ist. 
Hochbetagte sind oft auf Zusatzleistungen zur AHV angewiesen Die 
Zusatzleistungen zur AHV und IV sind eine wichtige Ergänzung für die 
Existenzsicherung von Rentnerinnen und Rentnern. Im Dezember 2003 
wurden 20'500 Personen ergänzend zur AHV unterstützt. Das sind etwa 
gleich viele wie im letzten Jahr. Da immer mehr Rentnerinnen und 
Rentner über eine berufliche Vorsorge verfügen, sind trotz ihrer 
steigenden Zahl nicht mehr Personen auf Zusatzleistungen angewiesen. 
Die einkommensschwachen AHV-Rentnerinnen und -Rentner leben häufig 
in den Zentrumsstädten: In der Stadt Zürich ist die Bezügerquote 
fast 50 Prozent höher als im gesamten Kanton und auch in Winterthur 
liegt sie deutlich über den übrigen Bezirksgruppen. Mit steigendem 
Alter nimmt die Quote der Bezügerinnen und Bezüger von AHV- 
Zusatzleistungen deutlich zu. 28,5 Prozent der über 90-Jährigen sind 
auf Zusatzleistungen angewiesen, Frauen deutlich häufiger als 
Männer. Viele ältere Rentnerinnen verfügen nicht über eine zweite 
Säule und zudem fallen hier die hohen Pflegekosten ins Gewicht. 
Alimentenbevorschussung und Kleinkinder-Betreuungsbeiträge 
unverändert Rund 4’900 Haushalte mit insgesamt 10’860 Personen 
beziehen im Kanton Zürich Alimentenbevorschussung. 1’066 Haushalte 
mit 3’183 Personen werden mit Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen 
unterstützt. Die Fallzahlen liegen leicht tiefer als im Vorjahr. Die 
Stadt Winterthur ist bei den Leistungen für Kinder und Familien 
überdurchschnittlich häufig betroffen. Leistungen und Finanzierung 
der Sozialen Sicherheit im Kanton Zürich Der grösste Teil der 
Leistungen der Sozialen Sicherung sind 
Sozialversicherungsleistungen. Im Kanton Zürich betrugen die 
Geldleistungen der Sozialversicherungen ohne Berufliche Vorsorge im 
Jahr 2002 rund 10 Mrd. Franken. Davon entfielen 4,3 Mrd. Franken auf 
die AHV, 2,5 Mrd. auf die Krankenversicherung (OKPV) und 1,3 Mrd. 
auf die IV. 1,6 Mrd. Franken wurden für Subventionen 
(Spitalfinanzierung: 1,3) und 1,1 Mrd. Franken für bedarfsabhängige 
Sozialleistungen aufgewendet (v.a. Zusatzleistungen zur AHV/IV und 
Sozialhilfe). Betrachtet man diese Aufwendungen pro Kopf der 
Wohnbevölkerung, treten im Vergleich zum gesamtschweizerischen 
Mittel keine grossen Unterschiede zutage. Der grösste Teil der 
Sozialen Sicherheit wird über Sozialbeiträge und Prämien finanziert. 
Knapp einen Viertel finanziert die öffentliche Hand. Kanton und 
Gemeinden wendeten 2002 insgesamt rund 3,3 Mrd. Franken für die 
Soziale Sicherheit auf. Hierbei handelte es sich zur Hälfte um 
Subventionen. Die Ausgaben für Bedarfsleistungen betrugen 900 Mio. 
Franken, und 750 Mio. Franken dienten der Finanzierung von AHV, IV 
und OKPV (Prämienverbilligung). Die Schweizerische 
Sozialhilfestatistik Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird in 
enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden phasenweise 
eingeführt. Der Kanton Zürich gehört zu den ersten Kantonen, die mit 
der Erhebung begonnen haben. Von den 171 Gemeinden des Kantons 
gehören 87 zu den Gemeinden der Stichprobe der Sozialhilfestatistik. 
Dabei handelt es sich um eine geschichtete Gemeindestichprobe. Die 
Stichprobe wurde im Kanton Zürich so gezogen, dass abgesehen von den 
Städten Zürich und Winterthur Auswertungen auf der Ebene von vier 
Bezirksgruppen möglich sind. Dazu wurden die Bezirke mit einem 
möglichst gleichartigen Umfeld zusammengefasst: 1. Bülach, Dietikon 
und Uster, 2. Horgen und Meilen, 3. Dielsdorf, Hinwil und Pfäffikon, 
4. Affoltern, Andelfingen und Winterthur-Land. In den Gemeinden der 
Stichprobe werden alle Sozialhilfedossiers anhand eines 
einheitlichen Merkmalrasters erfasst. Die Daten aus den 
Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den 
ganzen Kanton hochgerechnet. Es werden auch die der Sozialhilfe 
vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst. Im Kanton Zürich sind dies: 
- Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen des Bundes, 
kantonale Beihilfen, Gemeindezuschüsse) - Alimentenbevorschussung - 
Kleinkinder-Betreuungsbeiträge Während sich die Zusatzleistungen zur 
AHV/IV nur auf den Monat Dezember beziehen, liegen für alle anderen 
Leistungen Daten für das ganze Jahr 2003 vor, d.h. es wurden alle 
Fälle erfasst, welche 2003 eine Geldleistung bezogen haben. Eine 
wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. 
Diese misst den Anteil der unterstützten Personen an der Bevölkerung 
- gesamthaft oder für spezifische soziodemografische Gruppen. Sie 
ist ein Indikator für das Risiko der Abhängigkeit von 
Sozialhilfeleistungen und der Armut. Mit der neuen 
Sozialhilfestatistik lässt sich die Problemsituation und die 
Entwicklung in der Sozialhilfe auf einer sachlichen und gesicherten 
Basis beobachten.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Auskunft: Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Tel.: 
032 713 65 78 Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, 
Tel.: 032 713 64 75 Neuerscheinung: BFS, Sozialbericht Kanton Zürich 
2003, Neuchâtel 2005, Bestellnummer: 542-0300, Preis: 30 Fr.
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
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