BFS: 5 Jahre Jugendstrafurteilsstatistik (1999-2003)
(ots)5 Jahre Jugendstrafurteilsstatistik (1999-2003)
Jugendkriminalität: Konsum von Betäubungsmitteln und Diebstahl überwiegen weiterhin
Wenn Minderjährige (von 7 bis unter 18 Jahre) verurteilt werden, so geschieht dies mehrheitlich wegen Konsums von Betäubungsmitteln oder Diebstahl. 13 Prozent der Urteile umfassen ein im strafrechtlichen Sinne oft weniger gravierendes Gewaltdelikt. Während der Anteil der Urteile wegen Diebstahls in den letzten drei Jahren stabil geblieben ist, hat sich jener der Urteile wegen Konsums von Betäubungsmitteln 2003 verringert. Straftätige Minderjährige werden oft mit einer Arbeitsleistung, einem Verweis oder einer unbedingten Busse bestraft. Soweit einige wichtige Ergebnisse der Jugendstrafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die Zahl der von Jugendanwaltschaften und -gerichten sowie von kantonalen Stellen ausgesprochenen Urteile ist seit Beginn dieser Statistik im Jahr 1999 (12'300 Urteile) gestiegen. 2003 belief sie sich auf 13'500 Fälle (+9,8% gegenüber 1999). Geahndet werden nach wie vor hauptsächlich Vermögensdelikte (44%), darunter rund 65 Prozent Diebstähle und 34 Prozent Sachbeschädigungen. Es folgen die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (36%). 88 Prozent dieser Verstösse betreffen den Konsum von Betäubungsmitteln. Seit 1999 ist der Anteil der Gewaltdelikte an den Jugendstrafurteilen von 10 auf 13 Prozent gestiegen. Die Zahl der Urteile wegen Gewaltdelikten hat von 1237 (1999) auf 1729 (2003) zugenommen (+40%). Rund 80 Prozent dieses Anstiegs beruhen auf einer Zunahme der Anzahl einfacher Körperverletzungen, Tätlichkeiten und Drohungen. Daraus lässt sich schliessen, dass die Jugenddelinquenz nach wie vor durch leichtere Straftaten dominiert wird. Schwerste Straftaten sind eine Seltenheit. Es handelt sich um jährlich rund 120 Fälle, die Hälfte davon Brandstiftung. Die Mehrheit der verurteilten Minderjährigen sind männliche Jugendliche 2003 betrafen 80 Prozent der Jugendstrafurteile Jugendliche (15 bis und mit 17 Jahre; 10'715 Personen). 82 Prozent (11'062) der verurteilten Minderjährigen waren männlichen Geschlechts. Von 1999 bis 2003 ist die Zahl der Urteile gegen Kinder (7 bis und mit 14 Jahre) von 2988 auf 2768 gesunken, während jene gegen Jugendliche (15 bis und mit 17 Jahre) von 9348 auf 10'715 gestiegen ist. Die Zahlen widerlegen somit die gängige Meinung, die straffälligen Minderjährigen würden immer jünger. 2003 waren 61 Prozent (8283) der verurteilten Minderjährigen schweizerischer Nationalität. Ausländischer Nationalität und in der Schweiz wohnhaft waren 32 Prozent (4304), und 4 Prozent (481) waren Asylsuchende. 3 Prozent (415) schliesslich waren nicht in der Schweiz wohnhaft. Diese Verteilung ist seit 1999 gleich geblieben. Gewaltdelikte in 13 Prozent der Jugendstrafurteile 2003 wurden 1729 Jugendstrafurteile wegen Gewaltdelikten ausgesprochen. Dies sind 13 Prozent aller Jugendstrafurteile. 58 Prozent der Urteile wegen Gewaltdelikten beinhalteten einfache Körperverletzungen und Tätlichkeiten. Seit 1999 ist die jährliche Zahl der Tätlichkeiten von 419 auf 548 gestiegen, jene der einfachen Körperverletzungen von 288 auf 454. 2003 betrafen 78 Prozent (1350) der 1729 Jugendstrafurteile wegen Gewaltdelikten Jugendliche (15 bis und mit 17 Jahre). 89 Prozent (1546) der verurteilten Minderjährigen waren männlichen Geschlechts. Mehrheitlich Arbeitsleistungen und Verweise 2003 wurde in 30 Prozent der Urteile (4061) eine Arbeitsleistung verordnet, in 27 Prozent (3626) ein Verweis und in 18 Prozent (2445) eine unbedingte Busse. In nur 6 Prozent (875) der Urteile wurde eine bedingte Einschliessung und in 2 Prozent (306) eine unbedingte Einschliessung ausgesprochen. Die Verteilung der Sanktionen hat sich in den vergangen fünf Jahren wenig verändert. Einzig die ausgesprochenen Verweise sind zurückgegangen (1999: 31%; 2003: 27%), während die Bussen leicht zugelegt haben (1999: 15%; 2003: 18%). Die seltenen Einschliessungen sind stabil geblieben.
Die Jugendstrafurteilsstatistik gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung der nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochenen Strafurteile. Die Daten stammen von den Jugendgerichten und Jugendanwaltschaften, Schulkommissionen und Bezirksämtern. Dort werden die Informationen zu den verschiedenen Arten von Entscheiden, den genannten Straftaten und den verhängten Sanktionen erhoben. Aufgrund der Statistik können demografische Merkmale der verurteilten Personen (Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Geburtsort) untersucht werden.
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Auskunft: Vanessa Robatti Mancini, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel.: 032 713 69 59
Neuerscheinung: BFS aktuell, Statistik der Jugendstrafurteile, 2003. Stand der Datenbank am 12.08.2004. Neuchâtel 2004. Bestellnummer: 367-0301. Preis: Gratis
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