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BFS: Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton Thurgau

(ots)

Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton Thurgau

Auch im Thurgau steigen die Sozialhilfeausgaben
Im Kanton Thurgau erhielten im Jahr 2003 rund 4500 Personen 
Sozialhilfeleistungen, was einem Anteil von 1,9 Prozent der 
Gesamtbevölkerung entspricht. In den Thurgauer Städten (Amriswil, 
Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen) bezogen 2,8 Prozent aller 
Einwohnerinnen und Einwohner Sozialhilfe, in den übrigen 
thurgauischen Gemeinden lediglich 1,5 Prozent der Bevölkerung. 
Gegenüber dem Vorjahr haben die Sozialhilfeausgaben um 20,6 Prozent 
zugenommen. Ein-Personen-Haushalte (Alleinstehende) und 
Alleinerziehende sind besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. 
Wie in anderen Kantonen sind auch im Thurgau Kinder und junge 
Erwachsene überdurchschnittlich stark betroffen. Dies zeigen die 
Auswertungen der neuen Schweizerischen Sozialhilfestatistik des 
Bundesamtes für Statistik (BFS). Der Kanton Thurgau erfasste im Jahr 
2003 in 49 Stichprobengemeinden Dossiers der Sozialhilfe sowie die 
unterstützten Personen. Die Stichprobe wurde hochgerechnet, um 
Aussagen über den gesamten Kanton zuzulassen. Im ganzen Kanton 
betrug die Zahl der Dossiers knapp 2800, die 4500 unterstützte 
Personen umfassen. Erhöhte Risiken für Jugendliche, Alleinerziehende 
und Alleinstehende Unter allen Personen, die mit 
Sozialhilfeleistungen unterstützt wurden, sind Kinder und 
Jugendliche (29 %) sowie junge Erwachsene (12 %) im Vergleich zur 
Wohnbevölkerung übervertreten. Das Risiko, Sozialhilfe zu beziehen, 
verringert sich mit zunehmendem Alter. Rentnerinnen und Rentner sind 
wegen der Leistungen der Sozialversicherungen kaum auf Sozialhilfe 
angewiesen. Im Unterschied zu anderen Kantonen kennt der Thurgau für 
diese Bevölkerungsgruppe keine spezifischen Bedarfsleistungen. Da ab 
einem gewissen Alter aber häufig hohe Pflegekosten anfallen und eine 
berufliche Vorsorge oft fehlt, steigt die Quote bei den über 
Achtzigjährigen wieder an. Die Sozialhilfequote aller Haushalte im 
Thurgau beträgt rund 3 Prozent. Die Alleinstehenden (6,7 %) und 
Alleinerziehenden (9,7 %) sind dabei deutlich übervertreten. Für 
Paare mit oder ohne Kinder liegt das Armutsrisiko hingegen unter dem 
Durchschnitt. Der Zivilstand hat ebenfalls einen wichtigen Einfluss: 
Ledige und Geschiedene sind deutlich stärker betroffen als 
Verheiratete und Verwitwete. Sozialhilfe oft einzige 
Einkommensquelle In 49 Prozent aller Fälle ist die Sozialhilfe die 
einzige Einkommensquelle des Haushalts . Dies trifft bei 
Ein-Personen- Haushalten mit 55 Prozent häufiger zu. Weniger oft 
festzustellen ist eine Volldeckung des Haushaltsbudgets bei Paaren 
mit drei und mehr Kindern (27 %) und bei Alleinerziehenden (33 %), 
d.h. hier können die Haushalte auf weitere Einkommensquellen 
zurückgreifen. Grosse Unterschiede zwischen Stadt und Land Im 
Vergleich zu Kantonen mit grossen städtischen Zentren hat der 
Thurgau weniger Sozialhilfe zu leisten. So liegt beispielsweise die 
Sozialhilfequote (Anteil unterstützter Personen an der 
Kantonsbevölkerung) im Kanton Zürich mit 3,2 Prozent deutlich höher 
als im Thurgau, der einen Wert von 1,9 Prozent ausweist. Aber auch 
im Thurgau sind die Städte stärker belastet als die ländlichen 
Gebiete. Die Städte erreichen eine Quote von 2,8 Prozent währenddem 
die übrigen thurgauischen Gemeinden eine Quote von 1,5 Prozent 
aufweisen. Unterschiede bestehen auch bei der Bezugsdauer. 63 
Prozent der Dossiers in städtischen Gebieten beanspruchen eine 
Bezugsdauer von über einem Jahr, währenddem auf dem Land 50 Prozent 
aller Unterstützten für eine solche Dauer auf Leistungen der 
Sozialhilfe angewiesen sind. Der jährliche Auszahlungsbetrag betrug 
pro Dossier und Jahr durchschnittlich 6163 Franken. In den Städten 
beträgt der ausbezahlte Betrag durchschnittlich 8202 Franken, in 
ländlichen Gemeinden lediglich 4379 Franken. Starke Zunahme der 
finanziellen Aufwendungen Laut Angaben des Fürsorgeamtes des Kantons 
Thurgau wendeten die Gemeinden im Jahr 2003 für 
Unterstützungsleistungen einschliesslich der Alimentenbevorschussung 
netto 21,6 Mio. Franken auf. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 20,6 
Prozent mehr. 2003 bestehen grosse Unterschiede zwischen den 
einzelnen Bezirken. Die gesamten ausbezahlten Leistungen betragen im 
ganzen Kanton 93 Franken pro Einwohner. Innerhalb der acht 
thurgauischen Bezirke weisen Weinfelden und Münchwilen mit einem 
Betrag von rund 75 Franken den tiefsten Wert aus. Am anderen Ende 
der Skala steht der Bezirk Kreuzlingen, der im Vergleich zu 
Weinfelden und Münchwilen fast das Anderthalbfache, 111 Franken, für 
Unterstützungen zu verbuchen hatte.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik 
Bund, Kantone und Gemeinden führen die 
Schweizerische Sozialhilfestatistik in enger Zusammenarbeit 
phasenweise ein. Im Kanton Thurgau wurde im Jahr 2002 mit der 
Erhebung begonnen. Dabei wurde das Verfahren der sogenannten 
geschichteten Gemeindestichprobe angewendet. Die Stichprobe umfasst 
49 der insgesamt 80 Gemeinden des Kantons. Die Daten aus den 
Stichprobengemeinden wurden mit einem Gewichtungsverfahren für den 
ganzen Kanton hochgerechnet. Eine wichtige Kennzahl der 
Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. Diese misst den 
Anteil der unterstützten Personen an der Bevölkerung – gesamthaft 
oder für spezifische soziodemografische Gruppen. Die 
Sozialhilfequote ist damit ein Indikator für das Risiko, von 
Sozialhilfeleistungen abhängig zu werden bzw. von Armut betroffen zu 
sein. Eine weitere Kennzahl bildet die Deckungsquote. Sie variiert 
zwischen 0 und 1. Je höher die Quote, desto höher der Anteil der 
finanziellen Sozialhilfe am Gesamteinkommen des Sozialhilfefalls. 
Die neue Sozialhilfestatistik ermöglicht Aussagen zu Risikogruppen, 
zum soziodemografischen Hintergrund, zur familiären Situation der 
Unterstützten, zur Höhe der geleisteten Hilfe und zur Dauer des 
Sozialhilfebezugs. Die Problemsituation und die Entwicklung in der 
Sozialhilfe lassen sich auf einer sachlichen und gesicherten 
Grundlage beobachten. Die Sozialhilfestatistik ist somit ein 
wichtiges Instrument für die Sozialpolitik der Kantone. 
Auskunft:
Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Projektleiter 
Sozialhilfestatistik, Tel.: 032 713 64 75
Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik, Kanton Zürich und 
Ostschweiz, Tel: 044 225 12 24
Florentina Wohnlich, Chefin des Fürsorgeamtes des Kantons Thurgau, 
Tel. 052 724 27 04
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
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