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Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton St. Gallen

(ots)

Die neue Sozialhilfestatistik im Kanton St. Gallen

Jugendliche und alleinstehende Personen sind besonders häufig auf 
Sozialhilfe angewiesen
Im Kanton St. Gallen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 
sowie Ein-Personen-Haushalte (Alleinstehende) und Alleinerziehende 
besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Das Sozialhilferisiko 
von verheirateten Personen ist hingegen vergleichsweise gering. Dies 
geht aus der Auswertung der Daten hervor, die im zweiten Halbjahr 
2003 in den Gemeinden des Kantons St. Gallen erstmals im Rahmen der 
Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik 
(BFS) erfasst wurden. In den Gemeinden des Kantons St. Gallen wurde 
im Jahr 2003 die Schweizerische Sozialhilfestatistik eingeführt. 
Damit stehen für diesen Kanton jährlich Daten zur Verfügung, die 
Aussagen zum soziodemographischen Hintergrund (insbesondere zur 
familiären Situation) der Bezügerinnen und Bezüger von 
Sozialhilfeleistungen sowie zur Dauer des Sozialhilfebezugs 
erlauben. Erhöhtes Risiko für Alleinstehende, Junge sowie 
Ausländerinnen und Ausländer Unter allen Personen, die mit 
Sozialhilfeleistungen unterstützt wurden, sind Kinder und 
Jugendliche mit einem Anteil von 35 Prozent sowie junge Erwachsene 
mit 13 Prozent im Vergleich zur Wohnbevölkerung übervertreten. Das 
Risiko, Sozialhilfe zu beziehen, verringert sich mit zunehmendem 
Alter. Rentnerinnen und Rentner sind wegen der Leistungen der 
Sozialversicherungen kaum auf Sozialhilfe angewiesen. Bei den 
unterstützten Haushalten im Kanton St. Gallen weisen 
Ein-Personen-Haushalte und Alleinerziehende ein 
überdurchschnittliches Sozialhilferisiko auf. Für Paare mit oder 
ohne Kinder liegt dieses Risiko hingegen unter dem Durchschnitt. 
Eine Betrachtung der unterstützten Personen nach Zivilstand zeigt, 
dass die Ledigen die grösste Gruppe bilden (63%), gefolgt von den 
Verheirateten (22%) und den Geschiedenen (14%). Verwitwete machen, 
infolge der Sozialversicherungsleistungen für diese Personengruppe, 
lediglich rund ein Prozent der Sozialhilfebeziehenden aus. Gemessen 
an der Verteilung der Gesamtbevölkerung tragen die Ledigen und 
Geschiedenen ein erhöhtes Risiko. 60 Prozent der unterstützten 
Personen sind Schweizerinnen oder Schweizer und 40 Prozent sind 
ausländischer Nationalität. Bei einem Ausländeranteil von rund 20 
Prozent im Kanton St. Gallen ist damit das Sozialhilferisiko bei den 
Ausländerinnen und Ausländern höher als bei den Schweizerinnen und 
Schweizern. Der zentrale Faktor zur Erklärung dieser Differenz ist 
das unterschiedliche Bildungsniveau. Bezugsdauer beträgt bei einer 
Mehrheit der Fälle weniger als ein Jahr 57 Prozent der Bezügerinnen 
und Bezüger von Sozialhilfeleistungen sind seit weniger als einem 
Jahr auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Ein Viertel der 
Unterstützten bezieht seit einem bis drei Jahren 
Sozialhilfeleistungen und 18 Prozent sind über drei Jahre im 
Sozialhilfebezug. Insbesondere bei den langjährig Unterstützten 
stellt sich die Frage nach den Hintergründen. Darüber werden erst 
die in Zukunft jährlich erhobenen Daten gesicherte Erkenntnisse 
liefern. Als Hauptgründe für die Beendigung einer Unterstützung 
werden die Ablösung durch eine Sozialversicherungsleistung, die 
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. die Verbesserung der 
Erwerbssituation und der Wechsel des Wohnortes genannt.
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Bund, Kantone und Gemeinden 
führen die Schweizerische Sozialhilfestatistik in enger 
Zusammenarbeit phasenweise ein. Die Erhebung wird vom BFS 
durchgeführt. Im Kanton St. Gallen wurde im Jahr 2003 mit der 
Erhebung begonnen. Das Amt für Soziales ist im Kanton St. Gallen auf 
der strategischen Ebene federführend bei der Durchführung der 
Sozialhilfestatistik. Für die Betreuung und Unterstützung der 
Erhebungsstellen und die Sicherstellung der Datenlieferung ist die 
Fachstelle für Statistik des Kantons St. Gallen zuständig. 
Langfristig werden Daten in allen Gemeinden erhoben. Für das erste 
Erhebungsjahr 2003 konnten 53 der 90 Gemeinden Daten zur 
Sozialhilfestatistik liefern. Die Daten wurden mit einem 
Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Für 2003 
beziehen sich die Daten auf das zweite Halbjahr. Die neue 
Sozialhilfestatistik ermöglicht Aussagen zu Risikogruppen, zum 
soziodemographischen Hintergrund der Unterstützten (insbesondere zur 
familiären Situation), zur Höhe der geleisteten Hilfe und zur Dauer 
des Sozialhilfebezugs. Die Problemsituation und die Entwicklung in 
der Sozialhilfe lassen sich auf einer sachlichen und gesicherten 
Grundlage beobachten. Die Sozialhilfestatistik ist somit ein 
wichtiges Instrument für die Sozialpolitik der Kantone und 
Gemeinden.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Auskunft:
Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Leiter der 
Sektion, Tel.: 032 713 65 78
Dr. Tom Priester, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Projektleiter 
Sozialhilfestatistik, Tel.: 032 713 64 75
Kanton St. Gallen
Dr. Ursula Blosser, Leiterin des Amtes für Soziales des Kantons St. 
Gallen, Tel.: 071 229 43 52, 
E-Mail:  ursula.blosser@sg.ch, www.soziales.sg.ch
lic.phil. Karin Hasler, Ressortverantwortliche Sozialhilfestatistik, 
Fachstelle für Statistik des Kantons St. Gallen,
Tel.: 071 229 21 90, E-Mail:  karin.hasler@sg.ch, www.statistik.sg.ch
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
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