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Volkszählung 2010: Vernehmlassung bei den Kantonen

(ots)

Volkszählung 2010: Vernehmlassung bei den Kantonen

Die nächste Volkszählung wird neu konzipiert. Anstelle der 
Vollerhebung mit Fragebogen soll eine reine Registerzählung 
durchgeführt werden, in welcher die in den kantonalen und kommunalen 
Einwohnerregistern enthaltenen Daten zur Bevölkerung direkt genutzt 
werden. Ergänzend sind periodische Stichprobenerhebungen in den 
Jahren 2010-2019 vorgesehen. Voraussetzung für die Registerzählung 
ist die Harmonisierung kantonaler und kommunaler Einwohnerregister. 
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt ab Ende Juni 
bei den Kantonen eine Vernehmlassung durch mit Fragen zur Umsetzung 
der Registerharmonisierung und zu den Themen, die in den 
Stichprobenerhebungen behandelt werden sollen.
Zwingende Voraussetzung für eine Volkszählung als reine 
Registerzählung ist die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen 
Einwohnerregister, die heute aufgrund unterschiedlicher kantonaler 
gesetzlicher Grundlagen keine einheitlich definierten Merkmale 
enthalten. Das EDI wurde deshalb vom Bundesrat beauftragt, eine 
entsprechende Botschaft über ein Bundesgesetz zur 
Registerharmonisierung auszuarbeiten und den Eidgenössischen Räten 
so rasch als möglich zu unterbreiten. Dieser Entscheid fiel an der 
Bundesratssitzung vom 10. Juni 2005.
Bereits heute sind die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister 
teilweise harmonisiert, da mit diesen Arbeiten bereits nach der 
Volkszählung 2000 begonnen wurde. Erste, provisorische Ergebnisse 
einer Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei den Gemeinden 
zeigen, dass die Merkmale von rund 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung 
harmonisiert sind. Falls die Harmonisierung aller Einwohnerregister 
bis 2010 nicht vollständig realisiert werden kann, müsste entweder 
in den Gemeinden mit nicht harmonisierten Registern eine 
traditionelle Erhebung mit Fragebogen durchgeführt werden oder die 
Volkszählung müsste verschoben werden.
Reine Registerauswertungen sind künftig häufiger (z.B. jährlich) und 
dazu noch kostengünstiger möglich. Die Bevölkerungszahlen der 
Schweiz werden damit erheblich genauer und aktueller. Kleinräumige 
Informationen (Gemeinden, Quartiere) sind für alle Registermerkmale 
erhältlich. Für rund die Hälfte der im Jahre 2000 zur Verfügung 
gestandenen Merkmale, die nicht in Registern geführt werden, gibt es 
jedoch keine kleinräumigen Informationen mehr. Diese Merkmale werden 
neu laufend mit Stichprobenerhebungen in den Jahren 2010 bis 2019 
erhoben. Die entsprechenden Informationen können inhaltlich 
detaillierter und aktueller zur Verfügung gestellt werden.
In der nun eröffneten Vernehmlassung wird gefragt, welche 
Themenbereiche bei den Sitchprobenerhebungen zwischen 2010-2019 für 
die Kantone im Vordergrund stehen. Auf Wunsch können sie diese 
Erhebungen auch – auf eigene Kosten – zu einer Vollerhebung 
aufstocken.
Das EDI wird die Ergebnisse der Vernehmlassung in einem 
Gesamtbericht an den Bundesrat darlegen. Dieser wird auch den 
Informationsauftrag der Volkszählung 2010 enthalten, der mit den 
Kantonen im Rahmen der Vernehmlassung und anschliessend mit weiteren 
interessierten Kreisen erarbeitet wird. Die Kosten, die für die 
Registerzählung und die Stichprobenerhebungen aufgewendet werden 
müssen, werden im Bericht ebenfalls erläutert. Der Gesamtbericht ist 
für Ende 2006 geplant.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Adelheid Bürgi-Schmelz, Direktorin, Tel. 032 713 60 01 
oder Felix Herzig, Stellvertretender Direktor, Tel. 032 713 60 06.
Zusätzliche Informationen im Internet:
http://www.statistik.admin.ch  » Infothek » Erhebungen, Projekte, 
Quellen » Statistik und Register » Registerharmonisierung

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