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Sozialbericht 2004 für den Kanton Zürich Die Anzahl Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ist weiter gestiegen

(ots)

Sozialbericht 2004 für den Kanton Zürich

Die Anzahl Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ist weiter gestiegen
Im Jahr 2004 mussten im Kanton Zürich 3,8 Prozent der Bevölkerung 
mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Damit hat die 
Sozialhilfequote innert Jahresfrist um 0,6 Prozentpunkte zugenommen. 
Junge Erwachsene tragen mit einer Quote von 5 Prozent ein 
überdurchschnittlich hohes Risiko, von der Sozialhilfe abhängig zu 
werden. Auffallend ist zudem, dass bei rund einem Fünftel der 
Sozialhilfefälle die Antrag stellende Person erwerbstätig ist und 
dass die Zentrumsstädte wesentlich stärker belastet sind. Dies geht 
aus dem neuen Sozialbericht hervor, der auf der Grundlage der 
Schweizerischen Sozialhilfestatistik vom Bundesamt für Statistik 
(BFS) für den Kanton Zürich erstellt wurde. Der Sozialbericht 2004 
vermittelt einen umfassenden Überblick über die Leistungen und die 
Finanzierung der gesamten Sozialen Sicherheit. Detailliert wird auf 
die Sozialhilfe und die weiteren Bedarfsleistungen (Zusatzleistungen 
zur AHV/IV, Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge) 
eingegangen. Neu sind Auswertungen nach den Raumtypen Stadt – 
Agglomeration – ländliche Gemeinden und ein eigenes Kapitel zur 
Erwerbssituation mit einer Sonderauswertung zum Chancenmodell der 
Stadt Zürich. Zudem ist ein neues Kapitel dem Themenschwerpunkt der 
jungen Erwachsenen unter den Sozialhilfebezügern gewidmet. Steigende 
Ausgaben für Sozialhilfeleistungen Im Kanton Zürich mussten im Jahr 
2004 fast 100'000 Personen mit Bedarfsleistungen unterstützt werden. 
Seit 1990 steigen die Ausgaben und die Fallzahlen stark an. Im Jahr 
2004 wurden netto 877 Mio. Franken für Bedarfsleistungen (ohne 
Gemeindezuschüsse) aufgewendet, davon 341 Mio. Franken für die 
Sozialhilfe. Grosse Unterschiede zwischen Städten, Agglomerationen 
und ländlichen Gemeinden Die Sozialhilfequote einer Gemeinde ist 
stark von deren Lage und Grösse abhängig. Während die 
Sozialhilfequote in den Städten bei 5,7 Prozent liegt, beträgt sie 
in den Gemeinden der Agglomerationen 2,8 Prozent und in den 
ländlichen Gemeinden lediglich 1 Prozent. Überdurchschnittlich oft 
leben Kinder und Jugendliche in den Städten in Familien, die auf 
Sozialhilfe angewiesen sind. Ihre Sozialhilfequote liegt bei 10,6 
Prozent. Durchschnittlich trägt die Sozialhilfe drei Viertel des 
Haushaltsbudgets der unterstützten Haushalte. Für die Hälfte der 
Fälle (51%) muss die Sozialhilfe den gesamten finanziellen Bedarf 
abdecken. Es handelt sich dabei um Haushalte, die weder über ein 
Erwerbseinkommen verfügen noch ein Anrecht auf 
Sozialversicherungsleistungen oder andere Bedarfsleistungen haben. 
In den Städten sind dies 57 Prozent, im übrigen Kanton rund 42 
Prozent. Umgekehrt sind in den ländlichen Gemeinden 20 Prozent der 
Fälle solche, bei denen die Sozialhilfe weniger als ein Viertel des 
Lebensbedarfs abdeckt. In den Agglomerationen sind dies 16 Prozent 
und in den Städten nur 11 Prozent der Fälle. Alleinstehende und 
Alleinerziehende besonders betroffen Das Risiko der Abhängigkeit von 
Sozialhilfe hängt stark von der Wohn- und Familiensituation ab. 
Besonders gefährdet sind Alleinstehende und Alleinerziehende. 
Demgegenüber liegt das Armutsrisiko bei verheirateten und 
verwitweten Personen erheblich unter dem Durchschnitt. Ein grosser 
Risikofaktor, sozialhilfeabhängig zu werden, ist eine mangelhafte 
oder fehlende berufliche Qualifikation: Das trifft häufig bei 
ausländischen Staatsangehörigen zu, weshalb diese 
überdurchschnittlich oft auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. 
Immer mehr junge Erwachsene in den Zentren sind auf Sozialhilfe 
angewiesen Besonders betroffen von der Situation auf dem 
Arbeitsmarkt sind junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 24 
Jahren. Bei dieser Altersgruppe ist seit 2 Jahren eine 
überdurchschnittliche Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Ihre 
Sozialhilfequote liegt im kantonalen Durchschnitt bei 5 Prozent. Die 
betroffenen Personen wohnen hauptsächlich in den Zentrumsstädten und 
sind häufiger weiblichen Geschlechts. Rund die Hälfte der 
Betroffenen verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung und 
ist auch nicht in einer Ausbildung. Erwerbslosigkeit als häufigste 
Problemursache Die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, die Verkürzung 
der Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung (ALV) und die 
Verlängerung der Mindestbeitragspflicht haben dazu geführt, dass 
immer mehr Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. In gut 
zwei Dritteln der Fälle wird die Erwerbslosigkeit als Problemursache 
genannt. Anreizmodell der Stadt Zürich für Sozialhilfebezüger/innen 
im erwerbsfähigen Alter Die Spezialauswertung des Chancenmodells der 
Stadt Zürich zeigt, dass Männer und geschiedene Personen in den 
sozialen und beruflichen Integrationsprogrammen überdurchschnittlich 
vertreten sind. Mit 27 Prozent der unterstützten Personen im 
erwerbsfähigen Alter wird eine Gegenleistung im Rahmen der 
beruflichen und sozialen Integration vereinbart; 11 Prozent erhalten 
als finanziellen Anreiz für die Erwerbstätigkeit einen 
Einkommensfreibetrag. Hochbetagte sind oft auf Zusatzleistungen zur 
AHV angewiesen Die Zusatzleistungen zur AHV sind eine wichtige 
Ergänzung für die Existenzsicherung von Rentnerinnen und Rentnern. 
Im Dezember 2004 wurden 22'000 Personen ergänzend zur AHV 
unterstützt. Das sind 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr und 11 Prozent 
der Personen im Alter ab 65 Jahren. Dank der Zusatzleistungen gehört 
diese Altersgruppe im Kanton Zürich kaum zu den Personen, die 
Sozialhilfe beziehen. Die einkommensschwachen AHV-Rentnerinnen und 
-Rentner leben häufig in den Zentrumsstädten: In der Stadt Zürich 
ist die Bezügerquote um 4,3 Prozentpunkte höher als im gesamten 
Kanton und auch in Winterthur liegt sie deutlich drüber. Mit 
steigendem Alter nimmt die Quote der Bezügerinnen und Bezüger von 
AHV-Zusatzleistungen deutlich zu. 28,5 Prozent der über 90-Jährigen 
sind auf Zusatzleistungen angewiesen, Frauen deutlich häufiger als 
Männer. Viele ältere Rentnerinnen verfügen nicht über eine zweite 
Säule. Zudem fallen hier die hohen Pflegekosten ins Gewicht. An 
Personen in Heimen werden fast 3,5-mal so viel Ergänzungsleistungen 
zur AHV ausgerichtet als an solche im eigenen Haushalt. Stagnierende 
Zahl von Personen mit Alimentenbevorschussung und 
Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen 5160 Haushalte beziehen im Kanton 
Zürich Alimentenbevorschussungen für insgesamt 7030 Kinder. 1112 
Haushalte mit 3340 Personen werden mit Betreuungsbeiträgen für 
Kleinkinder unterstützt. Die Fallzahlen liegen leicht höher als im 
Vorjahr. Die Stadt Winterthur ist bei den Leistungen für Kinder und 
Familien überdurchschnittlich häufig betroffen. Leistungen und 
Finanzierung der Sozialen Sicherheit im Kanton Zürich Der grösste 
Teil der Leistungen der Sozialen Sicherheit sind 
Sozialversicherungsleistungen. Die Geldleistungen betrugen 2003 im 
Kanton Zürich bei der AHV 4,5 Mrd. bei der IV 0,78 Mrd. und bei der 
ALV etwas mehr als 1 Mrd. Franken. Die Sachleistungen der 
obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV) kamen auf 2,6 Mrd. 
und diejenigen der IV auf 0,25 Mrd. Franken zu stehen.1,6 Mrd. 
Franken wurden für Subventionen (Spitalfinanzierung: 1,3) und 1,25 
Mrd. Franken für bedarfsabhängige Sozialleistungen aufgewendet (v.a. 
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Sozialhilfe). Insgesamt rund 3,5 
Mrd. Franken wendeten Kanton und Gemeinden im Jahr 2003 für die 
Soziale Sicherheit auf. Hierbei handelte es sich zu 48 Prozent um 
Subventionen, zu 31 Prozent um Ausgaben für bedarfsabhängige 
Sozialleistungen und zu 21 Prozent um Beiträge an die AHV, die IV 
und die OKPV (Prämienverbilligung).
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik Die Daten für den 
Sozialbericht Kanton Zürich werden seit 2001 im Rahmen der 
Schweizerischen Sozialhilfestatistik erhoben. Von den 171 Gemeinden 
des Kantons gehören 87 zu den Gemeinden der Stichprobe der 
Sozialhilfestatistik. Dabei handelt es sich um eine geschichtete 
Gemeindestichprobe. In den Gemeinden der Stichprobe werden alle 
Sozialhilfedossiers anhand eines einheitlichen Merkmalrasters 
erfasst. Die Daten aus den Stichprobengemeinden werden mit einem 
Gewichtungsverfahren für den ganzen Kanton hochgerechnet. Es werden 
auch die der Sozialhilfe vorgelagerten Bedarfsleistungen erfasst. Im 
Kanton Zürich sind dies: - Zusatzleistungen zur AHV/IV 
(Ergänzungsleistungen des Bundes, Kantonale Beihilfen, 
Gemeindezuschüsse) - Alimentenbevorschussung - 
Kleinkinder-Betreuungsbeiträge Während sich die Zusatzleistungen zur 
AHV/IV nur auf den Monat Dezember beziehen, liegen für alle anderen 
Leistungen Daten für das ganze Jahr 2004 vor, d.h. es wurden alle 
Fälle erfasst, welche 2004 eine Geldleistung bezogen haben. Gewisse 
Auswertungen sind nach den Raumgliederungskategorien Städte, 
Agglomerationen und ländliche Gemeinden sowie deren Summe (Total) 
gegliedert. Basis der Raumgliederungen ist die Volkszählung 2000. 
Als Stadt werden sog. Kernstädte und isolierte Städte bezeichnet. 
Unter Agglomeration versteht man alle Gemeinden, die sich im 
Agglomerationsgürtel einer Stadt befinden. Ländliche Gemeinden sind 
all jene, die weder einer Stadt noch einem Agglomerationsgürtel 
angehören. Eine wichtige Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die 
Sozialhilfequote. Diese misst die Zahl der unterstützten Personen 
als Anteil an der Bevölkerung - gesamthaft oder für spezifische 
soziodemografische Gruppen. Sie ist ein Indikator für das Risiko der 
Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und der Armut. Mit der neuen 
Sozialhilfestatistik lassen sich die Problemsituation und die 
Entwicklung in der Sozialhilfe auf einer sachlichen und gesicherten 
Basis beobachten.
Auskunft: Verena Gerber, Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und 
Ostschweiz, Tel.: 044 225 12 24 Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale 
Sicherheit, Tel.: 032 713 65 78 Tom Priester, BFS, Sektion Soziale 
Sicherheit, Tel.: 032 713 64 75 Neuerscheinung: Sozialbericht Kanton 
Zürich 2004, Bestellnummer: 542-0400, Preis: 30.--
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
Die Medienmitteilungen des BFS können als elektronische Newsletter 
abonniert werden. 
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