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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

Gegenseitige Diplomanerkennung zwischen den EU-Staaten und der Schweiz

Bern (ots)

Mit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge Schweiz-EU
am 1. Juni 2002 beteiligt sich die Schweiz am System der EU zur
gegenseitigen Anerkennung von Berufsdiplomen. Von den
Vertragspartnern anerkannt werden Ausbildungsabschlüsse für
diejenigen Berufe, die in einzelnen Mitgliedstaaten reglementiert
sind. Basis der Anerkennung bildet das
Personenfreizügigkeitsabkommen, das Schweizerinnen und Schweizern und
EU-Staatsangehörigen den Zugang zum Arbeits- und 
Dienstleistungsmarkt der Vertragspartner ermöglicht. Dank der
Ausdehnung der Regeln auf die Europäische Freihandelsassoziation
(EFTA) gilt die Freizügigkeit auch zwischen der Schweiz und Island,
Norwegen und Liechtenstein. Die Schweiz und alle EU-/EFTA-Staaten
führen nationale Kontaktstellen, welche Gesuchsstellende beraten und
an die zuständigen Bewilligungsbehörden weiter verweisen. Die
schweizerische Kontaktstelle zur Anerkennung von Berufsdiplomen ist
im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) angesiedelt.
Die EU kennt ein gemeinsames System zur Anerkennung von Diplomen
in ihren Mitgliedstaaten. Damit ein Diplom aus einem Herkunftsstaat
in einem Aufnahmestaat anerkannt werden kann, müssen Inhalt und Dauer
der Ausbildung vergleichbar sein. Für einige wenige Berufe hat die EU
so genannte sektorale Richtlinien erlassen (medizinische,
paramedizinische und akademische Berufe). Die entsprechenden
Berufsdiplome werden automatisch anerkannt. In allen übrigen Fällen
hat der jeweilige Aufnahmestaat das Recht, Ausbildung und
Berufserfahrung mit den landesüblichen Anforderungen zu vergleichen
und die Anerkennung eines Diploms unter Umständen abzulehnen oder
eine Anpassungsleistung zu verlangen.
Die zwischen der Schweiz und der EU vereinbarten Regeln zur
Anerkennung von Diplomen kommen ausschliesslich dann zum Tragen, wenn
der betroffene Beruf im Aufnahmestaat reglementiert ist, d.h. wenn zu
seiner Ausübung ein staatlicher Befähigungsausweis erforderlich ist.
«Staatlich» ist ein Diplom, wenn es entweder vom Staat (Bund,
Kantone, Gemeinden) direkt verliehen oder von staatlichen Stellen
anerkannt wird. Zu den reglementierten Berufen zählen
Tätigkeitsfelder, deren unsachgemässe Ausübung eine Gefährdung
darstellen (z.B. Medizinalbereich, Sprengwesen, Installationen,
Bergführer). Die Mehrheit der Berufe kann ohne einen formellen,
staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss ausgeübt werden und fällt
nicht unter das Freizügigkeitsabkommen. Ebenso ist die Anerkennung
von akademischen Titeln im Hinblick auf die Zulassung zu
weiterführenden Ausbildungsgängen und Nachdiplomstudien nicht
Gegenstand des Abkommens.
Erste Anlaufstelle für Gesuchsstellende aus EU-/EFTA-Staaten ist
die Nationale Kontaktstelle im Bundesamt für Berufsbildung und
Technologie. Sie erteilt Auskunft über die vom Abkommen betroffenen
reglementierten Berufe und verweist Interessierte an die jeweils
zuständige Bewilligungsbehörde. Schweizer Staatsangehörige, die ein
Berufsdiplom in einem EU-Mitgliedstaat anerkennen lassen wollen,
wenden sich an die nationale Kontaktstelle des Ziellandes (Adressen
unter http://www.enic-naric.net/).

Kontakt:

Carmen Steimann Sager
Kommunikation BBT
Tel. +41/31/322'58'84
mailto:carmen.steimann@bbt.admin.ch

Daniela Fasciati
Kontaktstelle für Berufsdiplome
BBT
Ressort Recht
Tel. +41/31/322'79'76
mailto:daniela.fasciati@bbt.admin.ch

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