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BBT: BBT: Reform der kaufmännischen Grundbildung mit grosser Mehrheit angenommen Kaufmännische Berufslehre: neues Reglement ab Schuljahr 2003

Bern (ots)

Bern, 4. Oktober 2002. Die kaufmännische Berufslehre
wird ab dem neuen Schuljahr 2003 durch ein neues Reglement geregelt 
werden, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes besser zu 
entsprechen. Die Reform der kaufmännischen Grundbildung befand sich 
von April bis Ende August 2002 in der Vernehmlassung und wurde mit 
grosser Mehrheit angenommen.. Die unter der Leitung des Bundesamtes 
für Berufsbildung und Technologie (BBT) erarbeitete Reform beruht 
auf einem grossflächig angelegten Pilotprojekt mit gleichzeitiger 
wissenschaftlicher Auswertung. Angesichts der Tatsache, dass von den 
100'000 Jugendlichen, die jährlich die obligatorische Schulzeit 
beenden, zwei Drittel eine Berufslehre beginnen und 12'000 unter 
ihnen eine kaufmännische Ausbildung wählen, ist von der RKG eine 
grosse Breitenwirkung zu erwarten.
„85 bis 90% der angefragten Instanzen haben der Reform der 
kaufmännischen Grundbildung (RKG) ihre Unterstützung zugesichert“, 
erläutert Ursula Renold, stellvertretende Direktorin des BBT und 
Projektleiterin. Das eindeutige Ergebnis der Vernehmlassung 
unterstreicht die vorbildliche Rolle der eingeschlagenen Richtung: 
Noch nie zuvor haben in der Schweiz im Berufsbildungssektor so viele 
verschiedene Entscheidungsträger gemeinsam an einem Projekt dieser 
Tragweite mitgearbeitet. Die Reform berücksichtigt die Forderungen 
von 37 nationalen Berufs- und Branchenverbänden sowie die 
Bedürfnisse von drei verschiedenen Sprach- und Kulturregionen.
Die Reform der kaufmännischen Grundbildung verfolgt zwei Hauptziele: 
Sie will den Lehrlingen ermöglichen, sich Lernmethoden anzueignen, 
mit denen diese sich während ihres ganzen Berufslebens an den 
wirtschaftlichen und sozialen Wandel anpassen können. Gleichzeitig 
soll sie Selbständigkeit, Eigeninitiative, soziale und sprachliche 
Fähigkeiten der angehenden kaufmännischen Angestellten fördern 
(Teamarbeit, Kontakte mit Kunden und Kollegen). Die RKG wurde im 
Sinne des neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) entwickelt.
Die bis heute praktizierte Unterscheidung zwischen Büroangestellten 
und kaufmännischen Angestellten wird einer dreijährigen, in drei 
Profile unterteilten Ausbildung weichen: Grundbildung mit 
Bescheinigung (Profil B), erweiterte Grundbildung mit 
Fähigkeitszeugnis (Profil E) oder Berufsmaturität (Profil M). Durch 
eine Zwischenbilanzierung können sich die Lehrlinge gegebenenfalls 
neu orientieren. Da der schweizerische Arbeitsmarkt zu klein ist für 
eine Spezialisierung nach Sektoren, einigten sich die 
Berufsbildungsfachleute auf die „Allbranchenlösung“. Ziel ist es, 
die Mobilität der Kaufleute im gesamten Feld zu gewährleisten.
Auf Empfehlung der erweiterten Projektleitung hat das BBT das 
Inkrafttreten des neuen Reg-lements auf Januar 2003 festgelegt. Es 
wird für alle neuen kaufmännischen Berufslehren ab nächstem 
Schuljahr gelten und bildet den Abschluss eines in den neunziger 
Jahren begonnenen Verfahrens.. Namentlich der Einzug der 
Informations- und Kommunikationstechnologien veranlasste die 
Organisationen der Arbeitswelt, die aktuelle kaufmännische 
Ausbildung mittels einer umfassenden Berufsreform aufzuwerten.
Auskünfte:
Dr. Ursula Renold, stellvertretende Direktorin BBT, Effingerstr. 27, 
3003 Bern, Tel. 031 323 76 12, E-Mail:  ursula.renold@bbt.admin.ch
Claire Houriet Rime, Kommunikation, BBT, Tel. 031 323 04 59, E-Mail:  
claire.houriet@bbt.admin.ch
Informationen im Internet: www.rkg.ch

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