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Bundesamt für Energie

Neue Verordnung über Niederspannungsinstallationen

Bern (ots)

Verantwortung für Kontrollen trägt nun der Eigentümer
Der Bundesrat hat die Verordnung über die
elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV) verabschiedet. Sie
ersetzt die Vorschriften von 1989 und passt die Kontrolle der
Niederspannungsinstallationen den geänderten Rahmenbedingungen der
Elektrizitätsversorgung an. Die neue Verordnung tritt auf den 1.
Januar 2002 in Kraft.
Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen ein erstes Mal
bei der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert
werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist neu
der Eigentümer der Installation. Dieser wird vom zuständigen
Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den Nachweis zu
erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt
und gewartet wird. Auf Grund der Aufforderung muss der Eigentümer
eine Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und
Instandstellung seiner Installationen beauftragen. Sobald diese den
guten Zustand der Installation bestätigt, kann er gegenüber dem EVU
den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben. Die EVU und das
Eidgenössische Starkstrominspektorat sorgen künftig in erster Linie
für die Durchsetzung der Kontrollen durch die Eigentümer und
kontrollieren nur noch in Ausnahmefällen selber.
Die neue Verordnung bedeutet vor allem für die Eigentümer von
Installationen eine Umstellung gegenüber der bisherigen Praxis in
Bezug auf die Kontrolle der Installationen. Sie dürfen sich künftig
nicht mehr darauf verlassen, dass die EVU weiterhin von sich aus die
Installationen kontrollieren, sondern müssen selber aktiv werden. Sie
können andererseits auf die Unterstützung der Elektrokontrolleure
zählen, die ihnen als Fachleute im Bereich elektrische Sicherheit für
die Installationskontrolle zur Verfügung stehen.
Der Verordnungstext ist auf der Homepage des BFE
www.energie-schweiz.ch publiziert.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Werner Gander
Bundesamt für Energie
Tel. +41 31 322 56 27

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