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Bundesamt für Energie

BFE: Nagra reicht Entsorgungsnachweis ein

Bern (ots)

Am 20. Dezember 2002 hat die Nationale
Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) den 
Entsorgungsnachweis bei den Bundesbehörden eingereicht. Damit soll 
aufgezeigt werden, dass die Entsorgung der abgebrannten 
Brennelemente (BE) sowie der hochaktiven (HAA) und langlebigen 
mittelaktiven Abfälle (LMA) in der Schweiz grundsätzlich möglich 
ist. Dieser Nachweis ist eine wesentliche Etappe im schweizerischen 
Entsorgungsprogramm. Die Nagra kommt damit einer Forderung des 
Bundesrats aus dem Jahre 1988 nach.
Das geltende Gesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz 
anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland zu 
entsorgen sind. Im Hinblick auf die Entsorgung der BE/HAA/LMA hat 
die Nagra ein langjähriges Untersuchungsprogramm in verschiedenen 
Gesteinen durchgeführt. Nach Rücksprache mit den Sicherheitsbehörden 
und diversen Expertengruppen hat sie ihre Arbeiten ab 1997 auf die 
Option Opalinuston konzentriert. Basierend auf Untersuchungen im 
Zürcher Weinland (Sondierbohrung Benken und 3D-Seismikkampagne), 
Experimente im Felslabor Mont Terri (JU) sowie weiteren 
Laborarbeiten soll mit den eingereichten Unterlagen nachgewiesen 
werden, dass ein geologisches Tiefenlager für BE/HAA/LMA in der 
Schweiz realisiert werden kann.
Als nächster Schritt erfolgt die technische Überprüfung der 
umfangreichen Unterlagen durch die Hauptabteilung für die Sicherheit 
der Kernanlagen (HSK) und anschliessend durch die Eidgenössische 
Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen (KSA). Die Überprüfung 
wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen und voraussichtlich Ende 
2004 abgeschlossen sein. Für die technische Beurteilung wird auch 
eine von der Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD zusammengesetzte 
internationale Expertengruppe beigezogen.
Danach ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens 
vorgesehen. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, soll jedoch 
die Transparenz erhöhen und es allen Interessierten ermöglichen, 
sich zu den Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zu äussern. Ein 
Entscheid des Bundesrates über den Entsorgungsnachweis, das weitere 
Vorgehen und den Zeitplan zur Entsorgung der BE/HAA/LMA ist aus 
heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten. Bis in der 
Schweiz ein solches Lager in Betrieb genommen werden kann, dauert es 
noch mehrere Jahrzehnte.
Das Bundesamt für Energie (BFE) misst einer offenen Information 
und Kommunikation weiterhin grosse Bedeutung zu. Im Rahmen der 
schweizerisch-deutschen Informationsveranstaltungen sollen deshalb 
der Kanton Zürich sowie die interessierten Gemeinden und Behörden 
beidseits der Grenze auch während der Begutachtung der Unterlagen 
periodisch informiert werden. Eine weitere Informationsveranstaltung 
ist vorgesehen, sobald der Bericht des deutschen Arbeitskreises 
Auswahlverfahren Endlagerstandorte zum Auswahlverfahren Opalinuston 
im Zürcher Weinland vom deutschen Bundesministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) veröffentlicht sein wird.
Bern, 20. Dezember 2002
Bundesamt für Energie BFE
Auskunft: Dr. Werner Bühlmann, Abteilung Recht und Kernenergie, 031 
322 56 17

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