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BFE: Schweizer Auswahlverfahren für hochaktive Abfälle: Deutsches Bundesministerium veröffentlicht Stellungnahmen

Bern (ots)

Eine vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit beauftragte deutsche Expertengruppe stellt dem 
Verfahren zur Auswahl des Opalinustons im Zürcher Weinland insgesamt 
ein gutes Zeugnis aus. Das Bundesministerium kann sich dieser 
Auffassung nicht anschliessen und veröffentlicht eine eigene 
Stellungnahme.
Die geologischen Untersuchungen der Nationalen Genossenschaft für 
die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Hinblick auf den 
Entsorgungsnachweis im Zürcher Weinland hatten in den vergangenen 
Jahren bei den grenznahen deutschen Gemeinden zu Besorgnis geführt. 
Auf Wunsch dieser Gemeinden beauftragte das Bundesministerium 1999 
eine unabhängige deutsche Expertengruppe, den Arbeitskreis 
Auswahlverfahren Endlagerstandorte, mit der Prüfung des Schweizer 
Auswahlverfahrens.
Gemäss schweizerischem Recht müssen radioaktive Abfälle 
grundsätzlich im Inland entsorgt werden. Dabei wird der Sicherheit 
erste Priorität eingeräumt. Mit dem internationalen Übereinkommen 
über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle hat sich die 
Schweiz zu Konsultationen der benachbarten Länder verpflichtet. Die 
schweizerischen Bundesbehörden begrüssen die Stellungnahme der 
deutschen Expertengruppe zum "Auswahlverfahren Opalinuston im 
Zürcher Weinland".
In ihrem Bericht über das Schweizer Auswahlverfahren kommt die 
deutsche Expertengruppe zu folgendem Schluss: "Insgesamt gesehen 
erfüllt das Schweizer Auswahlverfahren die Anforderungen, die 
international an ein solches Verfahren gestellt werden. Die unter 
dem Gesichtspunkt der Sicherheit getroffene Auswahl des Zürcher 
Weinlandes als bevorzugte Option für ein HAA/LMA-Tiefenlager (d.h. 
ein Lager für hochradioaktive Abfälle) in der Schweiz ist als 
gerechtfertigt anzusehen. Der Vorwurf, die Grenznähe des Zürcher 
Weinlandes wäre Antrieb für die Auswahl gewesen, ist 
zurückzuweisen." Die deutsche Expertengruppe gibt sodann 
Empfehlungen an die verantwortlichen Schweizer Institutionen. Die 
Schweizer Behörden nehmen diese zur Kenntnis und werden sie im 
Rahmen der Überprüfung des Entsorgungnachweises mitbeurteilen.
Das Bundesministerium hat mit der Veröffentlichung der 
Stellungnahme ihrer Expertengruppe vom April 2002 bis heute 
zugewartet. Als Begründung schrieb das Bundesministerium dem 
Bundesamt für Energie, die eingehende fachliche Auseinandersetzung 
habe gezeigt, dass die Stellungnahme der Expertengruppe nicht die 
Auffassung des Bundesministeriums widerspiegle. Aus diesem Grund hat 
das Bundesministerium eine eigene Stellungnahme zum Schweizer 
Auswahlverfahren erarbeitet. Diese wurde heute zusammen mit dem 
Bericht der deutschen Expertengruppe an einer 
Informationsveranstaltung in Jestetten (D) mit den deutschen 
Gemeinden, Behörden und Politikern erörtert. Die unterschiedliche 
Bewertung durch die deutsche Expertengruppe einerseits und das 
Bundesministerium anderseits ist in einem grösseren 
energiepolitschen Zusammenhang, insbesondere dem von Deutschland 
beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie, zu sehen.
In den nächsten zwei Jahren erfolgt die technische Überprüfung 
der umfangreichen Unterlagen des Entsorgungsnachweises, welche die 
Nagra am 20. Dezember 2002 bei den Bundesbehörden eingereicht hat. 
Ausser der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen und der 
Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen wird 
auch eine von der Nuclear Energy Agency der OECD zusammengesetzte 
internationale Expertengruppe für die technische Beurteilung 
beigezogen.
Danach ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens 
vorgesehen, in dem die deutsche Seite ebenfalls begrüsst wird. Dies 
ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, soll jedoch die Transparenz 
erhöhen und es allen Interessierten ermöglichen, sich zu den 
Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zu äussern. Ein Entscheid 
des Bundesrates über den Entsorgungsnachweis, das weitere Vorgehen 
und den Zeitplan zur Entsorgung der hochaktiven Abfälle ist aus 
heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten.
Bern, 17. März 2003
Bundesamt für Energie BFE
Auskunft: Dr. Beat Wieland, Leiter der Sektion Kernenergie, 
031 322 56 47

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