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Bundesamt für Energie

Kernenergiegesetz: Referendumsfrist läuft unbenutzt ab

Bern (ots)

Die Referendumsfrist für das Kernenergiegesetz
(KEG) läuft am 4. September 2003 unbenutzt ab. Der Bundesrat wird 
das Gesetz nicht vor dem 1. Januar 2005 in Kraft setzen können, 
weil bis dahin noch umfangreiche gesetzgeberische Arbeiten nötig 
sind. Dabei geht es um:
• Die neue Kernenergieverordnung (KEV); 
• Änderungen bestehender Verordnungen (insbesondere betreffend 
Strahlenschutz, Notfallschutz, Stilllegungs- und Entsorgungsfonds); 
• Änderung der Energieverordnung (Stromkennzeichnung sowie 
Abgeltung der Mehrkosten der Stromeinspeisungen aus erneuerbarer 
Energie).
In der KEV müssen verschiedene Bestimmungen des KEG präzisiert 
und weitgehend neues Verordnungsrecht geschaffen werden, z. B. in 
den Bereichen nukleare Güter, Betrieb und Stilllegung von 
Kernanlagen, radioaktive Abfälle.
Die Eröffnung der Vernehmlassung ist für den Frühsommer 2004 
geplant. KEG, KEV und einen Teil der Änderungen bestehender 
Verordnungen wird der Bundesrat aus heutiger Sicht auf den 1. 
Januar 2005 in Kraft setzen können, die Änderung der 
Energieverordnung wenn möglich bereits auf den 1. Oktober 2004.
Die Umsetzung des KEG erfordert weitere neue Verordnungen (etwa 
betreffend Anforderungen an das Personal von Kernanlagen, nukleare 
Druckgeräte, elektrische und mechanische Ausrüstungen); diese 
sollen jedoch erst später erarbeitet werden.
Das KEG enthält folgende wesentlichen Bestimmungen: Option 
Kernenergie offen halten, Moratorium bei der Wiederaufarbeitung 
abgebrannter Brennelemente, fakultatives Referendum bei neuen 
Kernanlagen, Mitwirkung der Standort- und Nachbarkantone sowie 
Nachbarstaaten bei der Vorbereitung eines 
Rahmenbewilligungsentscheides für neue Kernanlagen, Konzept der 
Entsorgung radioaktiver Abfälle, finanzielle Sicherstellung von 
Stilllegung und Entsorgung, Koordination der Bewilligungsverfahren, 
Beschwerdemöglichkeit gegen Bewilligungsentscheide für Kernanlagen.
Bern, 2. September 2003
Bundesamt für Energie
Auskünfte: Peter Koch, stv. Chef der Sektion Recht, BFE, Tel. 079 
251 97 11, 031 322 56 36

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