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Kernkraftwerk Leibstadt AG: Gesuch um Entnahme und Einleitung von Kühlwasser

Bern (ots)

Am 31. Oktober 2003 hat die Kernkraftwerk
Leibstadt AG ein Gesuch um Bewilligung zur Entnahme und Einleitung 
von Kühlwasser in den Rhein eingereicht. Das Gesuch und der 
dazugehörige technische Bericht werden vom 20. Januar bis am 18. 
Februar 2004 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, bei der 
Gemeindeverwaltung Leibstadt und beim Bundesamt für Energie in 
Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.
Die kantonale Konzession für die Entnahme von Wasser aus dem 
Rhein für die Kühlung des Kernkraftwerkes läuft am 31. Dezember 
2004 aus. Neben einer neuen Wasserentnahmekonzession benötigt das 
Kernkraftwerk Leibstadt auch eine Bewilligung für die Entnahme von 
Kühlwasser nach dem Bundesgesetz über die Fischerei und eine 
Bewilligung für die Einleitung von Kühlwasser nach dem Bundesgesetz 
über den Schutz der Gewässer. Zuständig für die Erteilung dieser 
Bewilligungen ist der Bundesrat.
Das vollständige Gesuch ist im Internet unter ttp://www.energie-
schweiz.ch/internet/02339/index.html?lang=de einsehbar.
Gegen die Erteilung der Bewilligungen können diejenigen 
Personen und Organisationen Einsprache erheben, die in besonderem 
Masse betroffen sind. Die Einsprachen sind innert der Auflagefrist 
beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, einzureichen.
Bern, 19. Januar 2004
Bundesamt für Energie
Auskünfte:
Marianne Zünd, Leiterin Information, Bundesamt für Energie, 
Tel.: 031 / 322 56 75

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