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EFTA-Ministerratstagung unter liechtensteinischem Vorsitz in Vaduz

Vaduz (ots)

Am 21. und 22. Juni 2001 werden die Minister der
EFTA-Länder in Vaduz zu ihrer Frühjahrstagung zusammentreffen.
Aussenminister Ernst Walch wird das Treffen präsidieren. Island wird
durch Aussenminister Halldor Asgrimsson, Norwegen wird durch Handels-
und Industrieministerin Grete Knudsen und die Schweiz durch Bundesrat
Pascal Couchepin vertreten sein. Neben EFTA-internen Angelegenheiten
und EWR- Themen steht auch die EFTA-Drittlandpolitik auf der
Tagesordnung.
Revision der EFTA-Konvention
Ein Höhepunkt des Treffens wird die Unterzeichnung des Abkommens
zur Aenderung der EFTA-Konvention sein. Der Gründungsvertrag der
EFTA, der vor mehr als vierzig Jahren abgeschlossen worden war, wird
einer weit reichenden Revision unterzogen. Es geht einerseits um die
Uebernahme der Bestimmungen von sechs der sieben bilateralen
Abkommen, welche die Schweiz mit den Europäischen Gemeinschaften
abgeschlossen hat, in die EFTA- Konvention. Betroffen sind die
Bereiche Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse (Abkommen über
die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen),
öffentliches Beschaffungswesen, Land- und Luftverkehr sowie
Personenverkehr. Ausgenommen ist nur der Bereich der Forschung und
Entwicklung, da die vier EFTA-Staaten keine Notwendigkeit zur
Aufnahme entsprechender Bestimmungen in die revidierte Konvention
sahen. Andererseits werden veraltete Vorschriften, z.B. jene
betreffend die Wettbewerbsregeln und die staatlichen Beihilfen, sowie
Ausnahmeregelungen oder Bestimmungen über Schutzmassnahmen so
angepasst, dass sie den aktuellen Gegebenheiten der globalisierten
Wirtschaft besser genügen und auch eine bessere Grundlage für die
Freihandelsverhandlungen der EFTA-Staaten mit Drittländern bieten.
Schliesslich wurden in die revidierte Konvention auch neue Kapitel
über Dienstleistungen, Investitionen, Geistiges Eigentum und
Streitbeilegung aufgenommen. Die Beziehungen der EWR-
Mitgliedsstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen mit der EU werden
vom neuen Abkommen nicht berührt, da das Verhältnis dieser drei
EFTA-EWR-Staaten untereinander auch weiterhin im EWR- Abkommen
geregelt ist. Die neue Konvention wird somit in der Praxis in der
Regel in den vom revidierten Abkommen erfassten Bereichen nur die
jeweils bilateralen Beziehungen Islands, Liechtensteins und Norwegens
mit der Schweiz betreffen. Die revidierte EFTA-Konvention bringt die
Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten auf das gleiche Niveau wie die
Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, wenn mit dem
Inkrafttreten der bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU wie
vorgesehen möglichst gleichzeitig auch die revidierte EFTA-Konvention
in Kraft treten wird. Letztere unterliegt nach der Unterzeichnung am
21. Juni noch dem jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren
bzw. in Liechtenstein der Genehmigung durch den Landtag.
Neuregelung des Personenverkehrs zwischen der Schweiz und
Liechtenstein
Aus liechtensteinischer Sicht besonders hervorzuheben ist die
Neuregelung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und
Liechtenstein im Bereich des Personenverkehrs. Innerhalb festgelegter
Fristen gewähren sich die beiden Staaten gegenseitig einen möglichst
gleichwertigen Zugang der jeweiligen Staatsangehörigen im anderen
Staat. Damit kann dem ausdrücklichen Wunsch der Schweiz, dass
Liechtenstein den schweizerischen Staatsangehörigen jene Behandlung
zukommen lässt, die Liechtenstein den EWR-Staatsangehörigen gewährt,
entsprochen werden. Andererseits erhalten liechtensteinische
Staatsangehörige die volle Freizügigkeit in der Schweiz gemäss dem
von der Schweiz mit der EU abgeschlossenen Abkommen. Innerhalb
festgelegter Uebergangsfristen wird dies zur praktisch gegenseitigen
Gleichstellung führen - in einer ersten Phase für die im anderen
Vertragsstaat bereits wohnhaften Staatsangehörigen und in einer
zweiten Phase für die jeweils nicht im andern Vertragsstaat
wohnhaften Staatsangehörigen.
Abschluss von Freihandelsabkommen mit Jordanien und Kroatien
Die EFTA-Minister werden am 21. Juni zudem in Anwesenheit hoher
Repräsentanten aus Jordanien und Kroatien je ein Freihandelsabkommen
unterzeichnen. Am gleichen Tag finden auch Treffen mit den
EFTA-Parlamentariern und dem EFTA- Konsultativausschuss statt.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres (+423/236 60 12)
Nr. 280

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