Saisonumwandlungen
Vaduz (ots)
Eine Meldung des Ausländer- und Passamtes
Die Gesuche um Umwandlung der Saisonbewilligung für EWR-Saisonarbeiter können bis zum 30. September eingereicht werden. EWR-Saisoniers mit schulpflichtigen Kindern, die in Liechtenstein eine Schule besuchen, werden vorrangig behandelt. In den übrigen Fällen gilt als Kriterium die Anzahl der aufeinanderfolgenden und ununterbrochenen Saisonjahre.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
Gesuchsformular (um Erteilung einer fremdenpolizeilichen Bewilligung) Arbeitsvertrag für mindestens 12 Monate Bewilligungskopien der anwesenden Familienangehörigen
Die Regierung wandelt auf Gesuch hin innerhalb der nächsten vier Jahre alle Saisonbewilligungen (A) von EWR-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürgern und die Bewilligungen ihrer anwesenden Familienangehörigen (Ehegatten und deren minderjährige, unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr) gestaffelt in Aufenthaltsbewilligungen um.
Die Formulare und weitere Informationen sind auch unter www.firstlink.li/apa abrufbar.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Nr. 421