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Prämienverbilligung Krankenversicherung

Vaduz (ots)

Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für  
das Jahr 2002
Mit Einführung des Hausarztsystems "Gesundheits-Netz
Liechtenstein (GNL)" ist die Möglichkeit zur Prämienverbilligung
geschaffen worden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen,
die im GNL versichert sind und deren Erwerb 45'000 Franken (für
alleinstehende Personen) bzw. 54'000 Franken (für Ehepaare) nicht
überschreitet. AHV- und IV-Rentner können von ihrer Rente einen
Freibetrag von 70 Prozent abziehen. Für Kinder bis 16 Jahre kann
keine Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie im
Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL) prämienbefreit sind.
Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2002 erfolgt
aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2001. Die
Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im
Landesdurchschnitt errechneten Prämie im Gesundheits-Netz
Liechtenstein (GNL).
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2002 auf dem entsprechenden
Formular des Amtes für Volkswirtschaft (erhältlich dort oder bei den
Gemeindeverwaltungen) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Es
muss pro Person ein Antrag ausgefüllt werden. Dem Antrag ist eine
Kopie des gültigen Versicherungsausweises der Krankenkasse
beizulegen. Da der Antrag jährlich zu stellen ist, müssen Personen,
welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt haben,
erneut einen solchen einreichen.
Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2001 leitet die
Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an
das Amt für Volkswirtschaft weiter. Wird der Antrag erst nach Ablauf
des Jahres 2002 eingereicht, hat der Antragsteller auf dem Formular
zu begründen, weshalb er sein Gesuch verspätet einreicht.
Der Betrag wird jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden
Kalenderjahres grundsätzlich direkt an den Versicherten ausbezahlt.
Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligung für das Jahr 2002 ca. im
November/Dezember 2002 ausbezahlt wird.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Abteilung Versicherung/Prämienverbilligung, Vaduz
Tel. +423/236'62'92
Fax +423/236'74'20
mailto:andrea.schwald-sohler@avw.llv.li

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 499

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