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EU-Programms DAPHNE (2000-2003): Vorbeugende Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen

Vaduz, 4. Dezember (ots)

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Liechtenstein ist Teil des Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) und hat deshalb die Möglichkeit, an Programmen
der Europäischen Union (EU) teilzunehmen. Ziel der Programme ist die
Förderung von Projekten mit grenzüberschreitendem Charakter. Im
Rahmen der EU-Programme können verschiedenste Zielgruppen bei der EU
Projekte einreichen. Die Projekte unterliegen der Bewilligung durch
die zuständigen Gremien der EU.
Das EU-Programm Daphne (2000-2003) ist ein präventiv
ausgerichtetes Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Kinder, Jugendliche und Frauen. Ziel des Programms ist einerseits die
Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit von
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen Organisationen,
einschliesslich öffentlicher Stellen, die im Bereich der
Gewaltbekämpfung tätig sind. Andererseits soll eine stärkere
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Problematik der Gewalt
und der Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen
geschaffen werden.
Die Ziele sollen zum einen dadurch erreicht werden, indem
grenzüberschreitende Massnahmen zur Einrichtung multidisziplinärer
Netze, zur Sicherstellung des Austauschs von Informationen und
bewährten Praktiken sowie zur Gewährleistung der Zusammenarbeit auf
Ebene des EWR geschaffen werden. Zum anderen sollen
grenzüberschreitende Massnahmen zur Sensibilisierung der
Öffentlichkeit durchgeführt werden: Förderung von
Informationskampagnen, Ausbau einer gemeinschaftsweiten
Informationsquelle, Untersuchungen zu den Themen Gewalt, sexueller
Ausbeutung und Mittel zu ihrer Verhütung.
Förderkriterien:
Der Gegenstand des Antrags muss ein Projekt sein, das mit den
Zielen des Daphne-Programms in Einklang steht, und
grenzüberschreitenden Charakter haben, d.h. es müssen Part-
nerschaften aus mindestens zwei Organisationen oder Einrichtungen aus
zwei EWR-Staaten (EU-Mitgliedstaaten und Norwegen, Island und
Liechtenstein) gebildet werden. Die Projektdauer kann 12 oder 24
Monate betragen.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Organisationen und
Einrichtungen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Kinder, Jugendliche und Frauen beitragen und Gewaltopfern helfen.
Eingabefrist für Projekte:
10. Februar 2003
Ansprechpartnerin in Liechtenstein:
Bernadette Kubik-Risch, Gleichstellungsbüro, Aeulestrasse 51, 9490
Vaduz, Tel. 236 6060, Fax: 236 6560, E-mail: 
gleichstellungsbuero@llv.li
Infoline der Europäischen Kommission:
isabelle.touwaide@cec.eu.int bzw. 0032/2/ 299 6711. Der Antrag für
die Ausschreibung sowie ein Leitfaden über Regeln und Verfahren sind
zu finden im Internet:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/project/daphne/de/index.html

Kontakt:

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 665 4. Dezember 2002

(SDA-ATS//)

41037 dec 02

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