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pafl: Urheberrecht für Künstler

(ots)

Vaduz, 6. Februar (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht 
und Antrag zur Richtlinie 2001/84/EG über das Folgerecht für den 
Urheber des Originals eines Kunstwerkes zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Das Folgerecht ist ein Schutzrecht, das es einem 
Künstler oder seinen Erben ermöglicht, einen Prozentsatz aus dem 
Wiederverkauf eines Werkes durch einen Vertreter des Kunstmarktes zu 
beanspruchen. Das Ziel besteht darin, den Künstlern, die zu 
Jugendzeiten ihre Werke zu günstigen Preisen verkauft haben, die 
Möglichkeit einzuräumen, am später eintretenden Erfolg und den damit 
einhergehenden Gewinnen der Kunsthändler finanziell beteiligt zu 
werden.
Das Folgerecht ist ein Recht, das dem Urheber oder Künstler die 
Möglichkeit gibt, für jeden Weiterverkauf seines Werks eine 
Vergütung zu erhalten. Es trägt dazu bei, das Gleichgewicht zwischen 
der wirtschaftlichen Lage von bildenden Künstlern und anderen 
Künstlern, die die Möglichkeit haben, ihre Werke mehrfach zu 
verwerten, wieder herzustellen.
Die Richtlinie ermöglicht es Künstlern das Folgerecht, unabhängig 
davon wo ihre Werke im EWR-Raum veräussert werden, in Anspruch zu 
nehmen. Das Folgerecht wird vom Verkäufer (Auktionshaus, Galerie 
oder Kunsthändler) abgeführt. Es steht dem Urheber des Werks und 
nach seinem Tod während maximal 70 Jahren seinen Rechtsnachfolgern 
zu. Die Mitgliedstaaten können die kollektive Verwertung der 
gezahlten Beträge vorsehen.
Ferner liefert die Richtlinie der Kommission eine Grundlage für ihre 
Bemühung, die Anerkennung des Folgerechts auf internationaler Ebene 
voranzubringen.
Nr. 37

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Anne-Sophie Constans-Lampert
Tel.: +423/236 68 71

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