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pafl: Liechtensteinische Verfassungsänderung vor dem Europarat: Kein Monitoring-Verfahren eingeleitet

(ots)

Vaduz, 2. April (pafl) -

Das Büro der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates hat den Antrag der Venedig-Kommission 
auf Behandlung der liechtensteinischen Verfassungsänderung an das 
Monitoring- Komitee verwiesen. Zur Zeit sei kein 
Monitoring-Verfahren eingeleitet, sagte der liechtensteinische 
Regierungschef Otmar Hasler heute anlässlich einer Medienkonferenz. 
Sollte es jedoch zu einem solchen kommen, so stehe Liechtenstein für 
sachliche Diskussionen zur Verfügung.
Die Regierung nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis und verweist 
gleichzeitig auf das eindeutige Ergebnis der Volksabstimmung über 
die Verfassungsänderung vom 16. März. "Die Stimmbeteiligung von 
knapp 90 Prozent war die höchste seit 20 Jahren.
Die Initiative des Fürstenhauses wurde mit fast zwei Drittel 
Mehrheit (64,3 Prozent) angenommen. Die "Initiative 
Verfassungsfrieden" erhielt 16,5 Prozent der Stimmen. Das ist ein 
eindeutiges Ergebnis. Das Büro der Parlamentarischen Versammlung hat 
auch ausdrücklich festgehalten, dass das Ergebnis der 
Verfassungsabstimmung zu akzeptieren sei," sagte Regierungschef 
Otmar Hasler.
Liechtenstein ist seit 1978 Mitglied des Europarates auf der Basis 
von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. "Wir schätzen die Rolle des 
Europarates zur Schaffung und Erhaltung eines möglichst 
freiheitlichen, die Menschenrechte schützenden Rechtsraumes in 
Europa. Der Europarat bzw. dessen Organe beschäftigen sich auf 
Ansuchen liechtensteinischer Staatsbürger mit der Verfassungsreform 
in Liechtenstein.
Die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ist mit vielen anderen 
Verfassungen nicht vergleichbar. Der in der Verfassung grundgelegte 
Dualismus, die Teilung der Staatsgewalt in Fürst und Volk ist eine 
auf unser Land zugeschnittene, geschichtlich gewachsene Lösung. "Die 
liechtensteinische Staatsform ist ein Teil der liechtensteinischen 
Identität," so Hasler.
Liechtenstein sei eine gelebte Demokratie auf rechtsstaatlicher 
Grundlage. Dem in seiner Stellung durchaus starken Monarchen stehe 
ein starkes Volk gegenüber, das mit äusserst weitreichenden direkt- 
demokratischen Rechten ausgestattet ist und durch die 
Rechtsstaatlichkeit in seinen verfassungsmässig gewährleisteten 
Rechten geschützt sei, betonte Otmar Hasler.

Kontakt:

Dr. Gerlinde Manz-Christ
Tel. 236.6180

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