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pafl: Produktsicherheit gewährleisten

(ots)

Vaduz, 3. April (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine 
Produktsicherheit zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel dieser 
Richtlinie ist es, die Vorschriften der bisherigen Richtlinie 
92/59/EWG zu vervollständigen, zu verstärken und klarer zu 
formulieren.
Mit der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wurde ein 
einheitliches Sicherheitsniveau im Bereich der Produktsicherheit 
eingeführt. Dies geschah durch die grundlegende Harmonisierung der 
Vorschriften über die Anforderung an die Sicherheit von Waren.
Durch die in der Zwischenzeit gewonnenen Erfahrungen und wegen den 
massgeblichen Entwicklungen auf dem Gebiet der Sicherheit von 
Verbrauchsgütern sind Anpassungen notwendig geworden, die in der 
neuen Richtlinie miteinbezogen werden.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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