pafl: Produktsicherheit gewährleisten
(ots)
Vaduz, 3. April (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Vorschriften der bisherigen Richtlinie 92/59/EWG zu vervollständigen, zu verstärken und klarer zu formulieren.
Mit der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wurde ein einheitliches Sicherheitsniveau im Bereich der Produktsicherheit eingeführt. Dies geschah durch die grundlegende Harmonisierung der Vorschriften über die Anforderung an die Sicherheit von Waren.
Durch die in der Zwischenzeit gewonnenen Erfahrungen und wegen den massgeblichen Entwicklungen auf dem Gebiet der Sicherheit von Verbrauchsgütern sind Anpassungen notwendig geworden, die in der neuen Richtlinie miteinbezogen werden.
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