pafl: Patentanwaltsprüfung - Regierung erlässt Verordnung
(ots)
Vaduz, 24. April (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. April 2003 die Verordnung über die Patentanwaltsprüfung (Prüfungsreglement) genehmigt. Damit wird den neuen gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen, welche durch die Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte im September 2001 in Kraft getreten sind.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle Bewerber zur Ausübung des Patentanwaltberufes in Liechtenstein dieselben Vorraussetzungen für eine Zulassung. Die Bewilligung zur Ausübung des Patentanwaltsberufs wird ausschliesslich an Bewerber erteilt, welche die Eignungsprüfung für die beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter mit Erfolg abgelegt haben. Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass die liechtensteinische Patentanwaltsprüfung abgelegt wurde, wobei im Rahmen dieser Prüfung das einschlägige liechtensteinische Patentrecht geprüft wird. Durch die erwähnte Gesetzesänderung erfolgte auch eine Bereinigung der Bestimmungen hinsichtlich des Umfangs der Patentanwaltsprüfung.
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