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pafl: Liechtensteinische Regierung will Monitoring-Ausschuss aus erster Hand informieren

Vaduz, 7. Mai (pafl) -

(ots)

Berichterstatter des Europarates eingeladen

Die liechtensteinische Regierung lädt die vom
Monitoring-Komitee ernannten Berichterstatter aus Grossbritannien 
und den Niederlanden zur Frage der Beurteilung der 
liechtensteinischen Verfassung nach Liechtenstein ein. Den beiden 
Parlamentariern soll die Möglichkeit gegeben werden, vor Erstellung 
ihres Berichtes über ein mögliches Monitoring-Verfahren in 
Liechtenstein persönlich mit allen beteiligten Personen und 
Institutionen Gespräche zu führen. Regierungschef Otmar Hasler und 
Aussenminister Ernst Walch haben heute einen entsprechenden 
Einladungsbrief an die beiden Berichterstatter gesandt.
Die liechtensteinische Regierung will den Berichterstattern die 
Möglichkeit geben, sich vor der Entscheidung über ein allfälliges 
Monitoring-Verfahren ein ausgewogenes und umfassendes Bild über die 
tatsächliche Situation und die rechtliche Lage in Liechtenstein zu 
machen.
"In die bisherigen Stellungnahmen aus dem Europarat haben sich 
bedauerlicherweise falsche Fakten eingeschlichen. Es fehlen auch 
kritische Gegenüberstellungen zum Verfassungsrecht und zur 
Verfassungspraxis von Liechtenstein. Diesem Manko will die 
liechtensteinische Regierung mit der vorliegenden Einladung an die 
Berichterstatter begegnen", erklärte Regierungschef Otmar Hasler 
heute.
Liechtenstein ist seit 1978 Mitglied des Europarates auf der Basis 
von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. "Wir schätzen die Rolle des 
Europarates zur Schaffung und Erhaltung eines möglichst 
freiheitlichen, Menschenrechte schützenden Rechtsraumes in Europa," 
bekräftigt Regierungschef Otmar Hasler.
"Die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ist jedoch mit vielen 
anderen Verfassungen nicht vergleichbar. Der in der Verfassung 
grundgelegte Dualismus, die Teilung der Staatsgewalt in Fürst und 
Volk ist eine auf unser Land zugeschnittene, geschichtlich 
gewachsene Lösung. Die liechtensteinische Staatsform ist ein Teil 
der liechtensteinischen Identität."
Für eine Beurteilung der liechtensteinischen Monarchie unter 
demokratischen Gesichtspunkten ist, wie in anderen europäischen 
Monarchien, auch bei Liechtenstein von der Verfassungswirklichkeit 
auszugehen. Diese zeigt, dass Liechtenstein eine gelebte Demokratie 
auf rechtsstaatlicher Grundlage verkörpert. Unabhängig von der Frage 
der Machtverteilung zwischen Fürst und Volk und der einzelnen 
Befugnisse der beiden Souveräne sind die Rechtsstaatlichkeit und 
damit die Vorherrschaft des Rechts durch die liechtensteinische 
Verfassung gewährleistet.
"Ich gehe davon aus, dass auch den Vertretern des Europarates an 
einer objektiven und sachlichen Darstellung der Verfassungslage in 
Liechtenstein gelegen ist und sie diese Einladung daher annehmen," 
meinte Regierungschef Hasler abschliessend.
Rückfragen:
Dr. Gerlinde Manz-Christ
Stabsstelle für Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 236.6180

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