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pafl: Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren

(ots)

Vaduz, 10. Juli (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf für
die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren 
genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 26. 
September 2003 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich 
an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den 
Vernehmlassungsbericht ab nächster Woche bei der Regierungskanzlei 
beziehen. Die Gesetzesänderung ist notwendig, um die erforderlichen 
Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Richtlinie 2001/95/EWG 
umzusetzen. Durch die Richtlinie sollen für jede Ware, die für 
Verbraucher bestimmt ist, einheitliche Sicherheitsstandards 
festgelegt werden.
Mehrere der neu eingeführten oder geänderten Bestimmungen der 
Richtlinie sind Verwaltungsvorschriften, wie z.B. diejenigen über 
den Ausbau der Marktüberwachung, über die bessere Zusammenarbeit 
zwischen den Mitgliedstaaten, über die Verbesserung des RAPEX- 
Systems (RAPEX = Rapid Exchange) usw. Das RAPEX-System ist ein 
System zum Austausch von Informationen über gefährliche Produkte zur 
Förderung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der 
Verbraucher. Das RAPEX-System dient dazu, die Sofortmassnahmen auf 
schnellstem Wege den anderen staatlichen Behörden innerhalb des EWR 
mitzuteilen.
Einige andere Änderungen zielen lediglich auf eine Klarstellung des 
bisherigen Wortlauts ab und sollen eine effektivere und einheitliche 
Durchführung gewährleisten. Weitere Änderungen wiederum betreffen 
die Verpflichtung von Herstellern und Händlern, z.B. wie sie die 
Behörden zu informieren haben, wenn sie feststellen, dass eine von 
ihnen gelieferte Ware gefährlich ist. Eine weitere Verpflichtung für 
die Hersteller und Händler ist, dass sie mit den Behörden 
zusammenarbeiten, damit Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit 
der Verbraucher verhütet werden; und schliesslich die Verpflichtung, 
gefährliche Waren zurückzurufen, wenn dies zur Verhütung von 
Gefahren erforderlich ist.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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