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pafl: Familienbüchlein wird abgeschafft

(ots)

Vaduz, 6. August (pafl) -

Die Regierung sieht sich aus
nachstehenden Gründen veranlasst, die Institution des 
Familienbüchleins abzuschaffen: Das Familienbüchlein wird nach der 
Trauung an Neuvermählte zusammen mit dem Eheschein ausgegeben und 
dient dann im Verkehr mit den Verwaltungsbehörden lediglich als 
Ausweis über den Bestand der Familie. Von verschiedenen Stellen 
wurde nun mehrfach zu Recht moniert, dass eine Ausgabe des 
Familienbüchleins nur an Verheiratete zu einer ungerechtfertigten 
Ungleichbehandlung gegenüber ledigen Müttern führe. Weiters hat das 
Familienbüchlein in Liechtenstein keine unumschränkte Beweiskraft 
und wird demgemäss nur noch bedingt als Dokument akzeptiert.
Insbesondere lässt nur ein kleiner Teil der Landesbürger das 
Familienbüchlein beim Zivilstandsamt nachtragen bzw. aktualisieren, 
weshalb die Möglichkeit besteht, dass bei fehlendem Nachtrag 
inkorrekte Namensführungen von anderen Ämtern übernommen werden. 
Dagegen bietet ein aktueller Familienregisterauszug die Gewähr 
dafür, dass nur aktualisierte Personenstandsdaten vorliegen und im 
Rechtsverkehr verwendet werden.
Auf Grund dieser Sachlage hat die Regierung beschlossen, die 
entsprechenden Verordnungen abzuändern und das Familienbüchlein 
abzuschaffen.

Kontakt:

Zivilstandsamt
Tel.: +423/236 69 25

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