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pafl: Neue Finanzmarktaufsicht für Liechtenstein

Vaduz, 13. August (pafl) -

(ots)

Bericht der Regierung geht in Vernehmlassung

Die liechtensteinische Regierung hat
am 12. August 2003 den Vernehmlassungsprozess zum neuen Gesetz über 
die Finanzmarktaufsicht eingeleitet. Damit setzt die Regierung einen 
zukunftsorientierten Schritt für eine nachhaltige Sicherung und 
Entwicklung des Finanzplatzes Liechtenstein. Gegenstand des 
vorliegenden Vernehmlassungsberichtes sind die Rechtsgrundlagen zur 
Schaffung der neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Dazu gehören 
eine Verfassungsgrundlage, das neue Finanzmarktaufsichtsgesetz 
(FMAG) und die Anpassungen an den jeweiligen Spezialgesetzen. Im 
Dezember 2003 soll der Gesetzesentwurf dem Landtag vorgelegt werden.
Die Finanzmarktaufsicht soll von der Regierung unabhängig sein 
und in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt aus der 
Landesverwaltung ausgegliedert werden. Die Zuständigkeit der 
Finanzmarktaufsicht wird sich auf die bisher durch die Regierung, 
das Amt für Finanzdienstleistungen, das Amt für Volkswirtschaft 
(Abteilung Versicherung) sowie die Stabsstelle für 
Sorgfaltspflichten wahrgenommenen Aufsichtsaufgaben erstrecken. Aus 
diesem Grund sind auch zahlreiche Rechtsgrundlagen, für deren 
Vollzug die in die Finanzmarktaufsicht integrierten Stellen bisher 
zuständig waren, anzupassen.
Die Schaffung einer unabhängigen integrierten 
Finanzmarktaufsichtsbehörde hat sich im Laufe der Umstrukturierungen 
auf dem liechtensteinischen Finanzplatz als notwendig und sinnvoll 
erwiesen. Die Finanzmarktaufsicht kommt sowohl den 
liechtensteinischen Finanzintermediären als auch den ausländischen 
Anlegern zugute. "Durch die neue Finanzmarktaufsichtsbehörde wird 
einerseits der Service für die Finanzintermediäre effizienter und 
effektiver gestaltet und andererseits ein entscheidender Schritt in 
der zukunftsorientierten Entwicklung des liechtensteinischen 
Finanzplatzes getan," zeigte sich der liechtensteinische 
Regierungschef, Otmar Hasler, anlässlich einer Pressekonferenz 
zufrieden über die bisherigen Vorarbeiten zur Schaffung einer 
unabhängigen Finanzmarktaufsicht. "Auch im internationalen Umfeld 
ist eine Tendenz zu einer einzigen integrierten Aufsichtsbehörde zu 
erkennen. So wurden etwa in England, Deutschland, Österreich, Jersey 
und den skandinavischen Staaten bereits integrierte 
Aufsichtsbehörden geschaffen. Auch die Schweiz arbeitet derzeit an 
einer derartigen Behörde. Liechtenstein liegt also voll im Trend," 
so der Regierungschef weiter.
Die Schaffung einer unabhängigen integrierten 
Finanzmarktaufsichtsbehörde ist auch von internationalen 
Organisationen, die den Finanzplatz Liechtenstein in den letzten 
Jahren geprüft haben, dringend empfohlen worden, darunter auch vom 
Internationalen Währungsfonds (IWF). Nach Ansicht des IWF müssen die 
Aufsichtsbehörden die Kompetenz haben, Bewilligungen zu erteilen und 
zu entziehen, Kontrollen anzuordnen und durchzuführen, Strafen und 
andere Sanktionen gegen die Finanzintermediäre auszusprechen und 
rechtlich verbindliche Regeln aufzustellen.
Unabhängige und effiziente Behörde
Die Erteilung von Bewilligungen sowie die Aufsicht über die 
Finanzintermediäre wird in Liechtenstein zur Zeit von der Regierung 
sowie den drei in die Finanzmarktaufsicht zu integrierenden Stellen 
wahrgenommen. Die heutige Organisation der Finanzmarktaufsicht 
entspricht nicht mehr den internationalen Standards.
Die Regierung ist heute zuständig für die Erteilung, den Entzug 
oder den Widerruf von Bewilligungen für Banken und 
Finanzgesellschaften, Investmentunternehmen und 
Versicherungsunternehmen. Sie hat darüber hinaus die Oberaufsicht in 
allen aufsichtsrechtlichen Bereichen und ist für die Aussprechung 
diverser Sanktionen zuständig. Auch wenn dies in der Praxis bisher 
keine Auswirkungen hatte, besteht potenziell die Möglichkeit der 
politischen Einflussnahme der Regierung auf die Finanzmarktaufsicht. 
Darüber hinaus bringt die Zuständigkeit verschiedener Stellen die 
Gefahr einer Verzettelung der Aufsicht mit sich und kann zu 
Abgrenzungsproblemen oder Kompetenzkonflikten führen.
Die Organisationsstruktur der neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde 
wird sich nach den einzelnen Kategorien der Finanzintermediäre 
richten.
Chancen zur nachhaltigen Entwicklung
Der Finanzplatz Liechtenstein ist vor einigen Jahren mehrmals ins 
Schussfeld der Kritik geraten. Liechtenstein hat mit umfassenden 
Gesetzesreformen sowie einer rigorosen Umsetzung derselben den neuen 
Gegebenheiten angepasst und modernisiert. Der Bericht des IWF vom 
Juni 2003 stellt dem Finanzplatz Liechtenstein wie er sich heute 
darstellt, ein sehr gutes Zeugnis aus und weist gleichzeitig auf 
einige Verbesserungsmöglichkeiten hin. Der Entscheid der Regierung 
aus dem Jahre 2001, zum Schutze des Finanzplatzes eine aktive 
Politik bezüglich der Finanzmarktaufsicht einzuschlagen, erwies sich 
als richtig. Eine effiziente und glaubwürdige Finanzmarktaufsicht 
steht letztlich im Dienste der internationalen Wettbewerbsfähigkeit 
des Finanzplatzes. Eine Stärkung der Aufsicht ist nicht nur 
volkswirtschaftlich sinnvoll, sondern liegt auch im Interesse der 
Marktteilnehmer.
Damit das Vertrauen der Geldanleger in den Finanzplatz 
Liechtenstein erhalten und gestärkt werden kann, bedarf es 
einerseits der Einhaltung internationaler Standards in der 
Finanzmarktaufsicht und andererseits deren Schutz vor unangemessenen 
Kontrollen und Eingriffen. Geldanleger und Finanzintermediäre müssen 
darauf vertrauen können, dass bei Einhaltung der gesetzlichen 
Anforderungen ihre Interessen und Geschäftstätigkeiten geschützt 
bleiben. So will die Regierung mit der Aufwertung des Finanzplatzes 
vor allem auch die Chancen für eine nachhaltige wirtschaftliche 
Entwicklung des Landes nutzen.
Das Land Liechtenstein verfügt bereits über vorbildliche 
gesetzliche Grundlagen zur Finanzmarktaufsicht. Diese sollen mit der 
Schaffung einer unabhängigen und integrierten 
Finanzmarktaufsichtsbehörde den neuen institutionellen und 
organisatorischen Gegebenheiten angepasst werden. Eine integrierte 
Finanzmarktaufsicht eröffnet auch die Chance, die Qualität der 
Dienstleistungen und der Aufsicht weiter zu verbessern und diese für 
die Finanzintermediäre effizienter und zeitsparender zu gestalten. 
Die Bildung einer integrierten und unabhängigen 
Finanzmarkaufsichtsbehörde ist der nächste Meilenstein, 
den die Regierung im Prozess der nachhaltigen Sicherung und 
zukunftsorientierten Entwicklung des liechtensteinischen 
Finanzplatzes setzt. "Es geht dieser Regierung darum, die 
internationale Anerkennung des Finanzplatzes Liechtenstein 
sicherzustellen, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die 
Chancen für die nachhaltige Entwicklung unseres Finanzplatzes zu 
nutzen", sagte Regierungschef Otmar Hasler abschliessend.

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