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pafl: Mehr Eigenverantwortung im privaten Bereich

Vaduz, 6. November (pafl) -

(ots)

Subventionierung der Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung soll aufgehoben werden

Um das gut ausgebaute Sozialsystem
auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, muss nach Auffassung der 
Regierung die Eigenverantwortung im privaten Bereich stärker 
verankert werden. Zu diesem Zweck will die Regierung staatliche 
Leistungen, wie beispielsweise den Landesbeitrag an die Prämien der 
Nichtberufsunfallversicherung (NBU), welche für alle Arbeitnehmer 
und damit auch für die sehr gut Verdienenden gewährt werden, 
hinterfragen und allenfalls abschaffen. Solche staatlichen 
Leistungen nach dem Giesskannenprinzip untergraben die 
Eigenverantwortung und fordern oder überfordern den staatlichen 
Haushalt immer stärker.
Der sich im laufenden Haushalt öffnenden Schere zwischen Aufwand 
und Ertrag muss durch Gegenmassnahmen entgegengewirkt werden. Nach 
Auffassung der Regierung kann eine nachhaltige Aufwandreduktion zum 
überwiegenden Teil nur durch eine gezielte und sozialverträgliche 
Korrektur der Beitragsleistungen auf dem Gesetzesweg erfolgen. Um 
dieses Ziel zu erreichen, soll die Subventionierung der Prämien der 
Nichtberufsunfallversicherung aufgehoben werden.
Das Land subventioniert die NBU-Prämie der Arbeitnehmer zu einem 
Drittel. Neu soll diese Subventionsleistung aufgehoben werden, 
sodass die erwerbstätigen Personen inskünftig - wie in der Schweiz - 
die ganze NBU-Prämie übernehmen müssen.
Aufgrund des Prämientarifes 2004 in der obligatorischen 
Unfallversicherung im Fürstentum Liechtenstein (OUFL), welcher eine 
massive Prämienreduktion in allen Zweigen vorsieht, wird sich die 
NBU-Prämie der Arbeitnehmer auch bei Abschaffung des Landesbeitrags 
auf den 1. Januar 2004 nur geringfügig ändern. Der Arbeitnehmer wird 
neu eine NBU-Prämie von 12.8 Promille der versicherten Lohnsumme 
gegenüber heute 11.84 Promille übernehmen müssen. Bei einer 
versicherten Lohnsumme von 50'000 Franken im Jahr macht dies eine 
monatliche Mehrbelastung für den Arbeitnehmer von 4.20 Franken aus, 
bei einer Lohnsumme von 70'000 Franken im Jahr eine solche von 6 
Franken im Monat. Dies stellt nach Auffassung der Regierung eine 
geringfügige und daher zumutbare Mehrbelastung dar.
Die Abschaffung des Landesbeitrages an die Prämien der NBU dient 
somit primär der langfristigen Sicherung der 
Sozialversicherungssysteme. Aufgrund des gleichzeitig auf den 1 
Januar 2004 neu festgelegten Tarifs der obligatorischen 
Unfallversicherung im Fürstentum Liechtenstein wird diese Massnahme 
für die versicherten Arbeitnehmer zu einer kaum spürbaren 
finanziellen Mehrbelastung führen. Die Aufhebung des Landesbeitrages 
an die NBU-Prämie stellt auch eine gezielte und sozialverträgliche 
Massnahme zur langfristigen Gesunderhaltung des Staatshaushaltes 
dar, womit auch die Eigenverantwortung der versicherten Arbeitnehmer 
gestärkt werden soll. Dies ist hauptsächlich im Hinblick auf die 
starke Zunahme der Anzahl Nichtberufsunfälle aufgrund des geänderten 
Freizeitverhaltens angezeigt.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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