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pafl: Sonderbeitrag für die Pensionsversicherung des Staatspersonals

(ots)

Vaduz, 7. November (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 28. Oktober 2003 einen Bericht und Antrag zur 
Ausrichtung eines Sonderbeitrags von 1 Prozent der versicherten 
Besoldungen an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal 
zuhanden des Landtags verabschiedet. Die entsprechenden Kosten für 
das Staatspersonal von rund 1.3 Mio. Franken sind im Budget für das 
laufende Jahr bereits vorgesehen.
Die Pensionsversicherung für das Staatspersonal hat wegen der 
ungünstigen Entwicklung im zurückliegenden Jahr eine markante 
Abnahme des Deckungsgrades hinnehmen müssen. Gemäss 
Pensionsversiechungsgesetz übernimmt das Land gegenüber der 
Pensionsversicherung für das Staatspersonal die 
Finanzierungsgarantie. Dabei verpflichten sich die Dienstgeber, 
einen Sonderbeitrag zu leisten, wenn dies nach der finanziellen Lage 
der Pensionsversicherung notwendig ist. Dieser Sonderbeitrag beläuft 
sich höchstens auf 3 Prozent der versicherten Besoldungen. Aufgrund 
der finanziellen Lage der Pensionsversicherung für das 
Staatspersonal wird nun dieser Sonderbeitrag notwendig.

Kontakt:

APO
Engelbert Schädler
Tel.: +423/236 66 44

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