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pafl: Regierung empfiehlt Ablehnung des NBU-Referendums

(ots)

Vaduz, 16. Januar (pafl) -

Die Volksabstimmung über das
Referendumsbegehren gegen die Aufhebung des Landesbeitrages an die 
Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) findet am 2./4. 
April 2004 statt. Die Regierung wird sich dafür einsetzen, dass das 
Referendumsbegehren abgelehnt wird. Wieso soll die bestehende 
staatliche Subventionerung der NBU-Prämie aufgehoben werden?
Die Staatsfinanzen entwickeln sich seit einigen Jahren negativ: 
Während die Aufwendungen des Landes trotz massiven Sparanstrengungen 
weiterhin steigen, sind massive Rückgänge bei den Staatseinnahmen zu 
verzeichnen. Durch frühzeitige Korrekturmassnahmen will die 
Regierung diese Scherenbewegung zwischen Aufwand und Ertrag im 
Staatshaushalt wieder ins Lot bringen. Die Sozialausgaben machen mit 
171 Millionen Franken im Jahre 2004 den grössten Anteil im 
Staatshaushalt aus. Die Ausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich 
sind in den vergangenen Jahren am meisten gestiegen (Steigerung um 
46% von 2000 bis 2004) bei gleichzeitigem Rückgang der 
Gesamteinnahmen (um 11%). Es müssen daher auch diese Ausgaben 
geprüft werden. Die Regierung will das hohe Niveau des 
liechtensteinischen Sozialversicherungssystems auf jeden Fall 
aufrechterhalten. Die für die langfristige Sicherung des 
Staatshaushaltes notwendigen Korrekturen sollen daher 
sozialverträglich sein.
Mit der Aufhebung des Landesbeitrages an die NBU-Prämie der 
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird kein Sozialabbau betrieben. 
Die bewährte obligatorische Versicherung der Arbeitnehmer und 
Arbeitnehmerinnen gegen Unfälle ausserhalb der beruflichen Tätigkeit 
(Freizeitunfälle) und deren Leistungskatalog bleiben unverändert. 
Die versicherten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten nach 
Ansicht der Regierung - wie in der Schweiz - die Prämie von 1,287% 
des versicherten Lohnes vollumfänglich übernehmen. Damit soll eine 
undifferenziert ausgeschüttete staatliche Subvention abgeschafft 
werden. Die Regierung will die Sozialleistungen vermehrt 
zielgerichtet für die einkommensschwächere Bevölkerung einsetzen.
Die Regierung wird die Bevölkerung in den nächsten Wochen umfassend 
informieren. Für Fragen zur NBU und zum NBU-Referendum stehen die 
Telefon-Hotline 236 64 64, die Mail-Adresse  nbu@avw.llv.li und die 
Internetseite www.avw.llv.li zur Verfügung.
NBU auf einen Blick NBU = für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
obligatorische Versicherung für Freizeitunfälle.
Versicherte = alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in 
Liechtenstein, einschliesslich Grenzgänger-Zupendler. (Die 
Nichterwerbstätigen sind gegen Freizeitunfälle über die 
Krankenversicherung abgedeckt und zahlen keine NBU.)
Prämie = 1,287% des versicherten Lohnes (bis zum Maximum von Fr. 
106'800,-- Jahresverdienst). Auf Grund des Schadensverlaufs der 
vergangenen zehn Jahre haben die Versicherungen für die dreijährige 
Tarifperiode 2004-2006 Antrag auf Reduktion der NBU-Prämie gestellt.
Staatsbeitrag:  1/3 der Prämie
Prämien-Beispiele: - Bei einem Monatslohn von Fr. 4'000 beträgt die 
NBU-Prämie Fr. 51.50 pro Monat, davon übernimmt der Arbeitnehmer Fr. 
34.35 und das Land Fr. 17.15. - Bei einem Monatslohn von Fr. 8'900 
(max. versicherter Verdienst) beträgt die NBU-Prämie Fr. 114.55 pro 
Monat, davon übernimmt der Arbeitnehmer Fr. 76.35 und das Land Fr. 
38.20.
Das Beispiel zeigt, dass niedrige Einkommen vom Staatsbeitrag 
weniger profitieren als hohe Einkommen.

Kontakt:

Hubert Büchel,
Leiter Amt für Volkswirtschaft
Telefon: (+423) 236 68 70
oder
Mario Gassner,
Amtsleiter-Stv. Amt für Volkswirtschaft
Telefon: (+423) 236 68 83

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