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pafl: Vertriebsverbot für Supergau Consulting AG

Vaduz, 5. Februar (pafl) -

(ots)

Das Amt für Volkswirtschaft untersagt Supergau-Crazy- Card

Das Amt für Volkswirtschaft als
Versicherungsaufsichtsbehörde hat am 3. Februar 2004 der Supergau 
Consulting AG mit Sitz in Schaanwald den Verkauf und den Vertrieb 
der Supergau-Crazy-Card sowie von Produkten, welche einen 
Kostenersatz bei Radarstrafen und Parkvergehen gewähren, untersagt. 
Eine Überprüfung hatte ergeben, dass es sich um einen unerlaubten 
Versicherungsbetrieb handelt.
Die Supergau Consulting AG bot Privatpersonen an, mit dem Kauf 
einer Supergau-Crazy-Card unter bestimmten Voraussetzungen einen 
Teil der bezahlten Radarstrafe zu vergüten. Bei Radarstrafen 
offerierte der Anbieter für jede Übertretung mit einem Strafmandat 
über 50 Euro eine Rückvergütung von 70 Prozent der bezahlten 
Strafverfügung, maximal jedoch 600 Euro. Die in Aussicht gestellte 
Jahreshöchstleistung an Rückvergütungen betrug 1'000 Euro. Für 
Parkvergehen wurde pro Jahr eine Vergütung von bis zu 50 Euro 
angeboten.
Das Amt für Volkswirtschaft hat eine umfassende rechtliche 
Abklärung dieser Geschäftstätigkeiten vorgenommen. Diese eingehende 
Überprüfung kam zum Ergebnis, dass mit diesen Tätigkeiten ein 
Versicherungsgeschäft betrieben wird. Da die Supergau Consulting AG 
nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Bewilligung der Regierung 
ist, wurden ihr diese Geschäftstätigkeiten mit sofortiger Wirkung 
untersagt.
Das Amt für Volkswirtschaft hat für Fragen eine Hotline 
eingerichtet (Email:  info.versicherung@avw.llv.li, Tel. +423/ 
236'69'40).
Diese Entscheidung des Amtes für Volkswirtschaft ist sofort 
vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Abt. Versicherung
Tel.: +423/236 68 72

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