pafl: Verwertungsgesellschaft SUISA - Abklärung betreffend neuer Tarifeinhebung
(ots)
Vaduz, 18. Februar (pafl) -
Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA) ist als Verwertungsgesellschaft auch in Liechtenstein tätig. Sie klärt derzeit ab, ob ein neuer Tarif für die sogenannte "Hintergrundmusik" bei uns überhaupt zur Anwendung gelangt und damit in Rechnung gestellt werden darf. Dazu wird sie in einem ersten Schritt in Liechtenstein schriftlich Erhebungen durchführen.
Das Amt für Volkswirtschaft wurde von der SUISA darüber informiert, dass im Frühjahr 2004 alle vom Tarif GT 3a möglichen betroffenen Vereine, Geschäfte und Institutionen zwecks Einhebung der Urheberrechtsgebühren schriftlich kontaktiert werden. Die SUISA wird die Versendung der Unterlagen gestaffelt nach Postleitzahlen im Fürstentum Liechtenstein vornehmen.
Die schweizerische Verwertungsgesellschaft SUISA besitzt eine von der Regierung im Jahre 1999 erteilte und noch bis zum Jahre 2007 gültige Konzession zur Verwertung der ausschliesslichen Rechte zur Aufführung und Sendung nichttheatralischer Werke der Musik sowie zur Herstellung von Ton- und Tonbildträgern solcher Werke. Auf der Grundlage dieser Konzession, welche sich auf das liechtensteinische Urheberrechtsgesetz abstützt, ist die SUISA berechtigt, auch in Liechtenstein die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Verlegern von Musik geltend zu machen.
Im Zuge der Verwertungsgesellschaftstätigkeiten in der Schweiz wurde ein neuer Tarif für die Einhebung von Urheberrechtsentschädigungen erlassen. Nachdem das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde über alle vier in Liechtenstein konzessionierten Verwertungsgesellschaften den neuen Tarif in Analogie zur Schweiz genehmigt hat, ist die SUISA somit auch berechtigt, Gebühren nach diesem Tarif in Liechtenstein einzuheben.
Bei diesem neuen Tarif handelt es sich um den "Gemeinsamen Tarif 3a - GT 3a". Gegenstand dieses Tarifs sind Aufführungen mit Ton- und Tonbildträgern sowie der zeitgleiche und unveränderte Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen einschliesslich jener über Internet zur allgemeinen Hintergrund-Unterhaltung. Hintergrund-Unterhaltung bedeutet hier, dass die Verwendung der Repertoires begleitende, ergänzende bzw. nebensächliche Funktion hat. Ton- und Tonbild- Trägeraufführungen als Hintergrundberieselung können z.B. in Verkaufsgeschäften, Restaurants, Aufenthalts- oder Arbeitsräumen Anwendung finden.
Die Vergütung dieses Tarifs berechnet sich nach der Fläche, auf welcher die Sendungen bzw. Aufführungen hörbar oder sichtbar sind. Die Basisvergütung für den Radioempfang und/oder für Aufführungen mit Ton- und Tonbildträgern beträgt bis zu 1'000 m2 CHF 20.15 pro Monat und für den Fernsehempfang CHF 23.65 pro Monat. Dazu kommen noch Gebühren, die sich nach der Flächengrösse ergeben, so z.B. zusätzlich CHF 63.- bei einer Fläche zwischen 1'000 und 3'000 m2. Bei "music-on-hold (Musik am Telefon) richtet sich die Gebühr nach der Zahl der Amtslinien, wobei die genannten Basisvergütungen für bis zu 200 Amtslinien Gültigkeit haben.
Allfällige Fragen rund um die Einhebung des neuen Tarifs sind direkt an die Verwertungsgesellschaft SUISA zu richten. Dem Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde fehlen die Detailinformationen. Die SUISA hat eine Hotline unter der Tel.-Nr. (+41) 1 485 66 66 eingerichtet. Weitere Informationen können im Internet unter www.suisa.ch abgerufen werden.