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pafl: Mindestlöhne - Einsetzung einer Arbeitsgruppe

(ots)

Vaduz, 9.März (pafl) -

Aus der schwachen Konjunktur des
letzten Jahres resultierte auch in Liechtenstein eine Erhöhung der 
Arbeitslosenquote auf heute 2.3 Prozent. Im Zuge der 
Konjunkturflaute ist das wirtschaftliche Umfeld und dabei 
insbesondere der Preiskampf härter geworden. In diesem Zusammenhang 
wird auch das Problem von Mindestlöhnen verstärkt diskutiert. Es 
geht insbesondere um Fragen der Einhaltung dieser Mindestlöhne und 
um Probleme des Missbrauchs.
Die Regierung ist sich der Bedeutung von Mindestlöhnen und der 
Sicherstellung deren Einhaltung insbesondere in konjunkturell 
schwachen Zeiten bewusst und hat daher anlässlich der heutigen 
Regierungssitzung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich aus 
Vertretern des Ressorts Wirtschaft, des Amtes für Volkswirtschaft, 
des Amtes für Soziale Dienste, des Arbeitnehmerverbandes, der 
Gewerbe- und Wirtschaftskammer und der Industrie- und Handelskammer 
zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe hat zusätzlich zu einer 
umfassenden Ist-Analyse den Auftrag, die Thematik der Mindestlöhne 
aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und die Zusammenhänge 
und Wechselwirkungen darzulegen. Des Weiteren ist von der 
Arbeitsgruppe aufzuzeigen, welche positiven und negativen Wirkungen 
Mindestlöhne mit sich bringen und wo Handlungsbedarf angezeigt ist. 
Schliesslich sind mögliche Verbesserungsmassnahmen aufzuzeigen.
Die Mindestlöhne waren bereits im Jahre 1993 im Landtag ein Thema. 
Ein entsprechender Bericht und Antrag fand jedoch damals im Landtag 
keine Mehrheit für eine Behandlung in erster Lesung. Die Frage war 
damals, ob der Staat in die Vertragsfreiheit von Vertragspartnern 
eingreifen soll oder ob nicht besser die Mindestlöhne im Rahmen von 
Gesamtarbeitsverträgen geregelt werden sollen. Letzteres ist heute 
der Fall. Des Weiteren stellt sich, wie bereits erwähnt, das Problem 
des Vollzugs und der Kontrolle.
Es besteht somit Handlungsbedarf und die Arbeitsgruppe hat bis Mitte 
dieses Jahres der Regierung einen Zwischenbericht abzuliefern. Über 
das weitere Vorgehen wird nach Vorliegen des Arbeitsgruppenberichtes 
entschieden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Cornelia Marxer
Tel.: +423/236 60 11

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