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pafl: Regierung beantwortet Interpellation zur betrieblichen Personalvorsorge

(ots)

Vaduz, 24. März (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung
vom 23. März 2004 die Interpellation zur betrieblichen 
Personalvorsorge beantwortet und zuhanden des Landtags 
verabschiedet. In der Interpellation wird zu Beginn darauf 
hingewiesen, dass das liechtensteinische Gesetz über die 
betriebliche Personalvorsorge nur die Mindestbestimmungen für die 
obligatorische betriebliche Vorsorge festlegt und zugunsten der 
versicherten Arbeitnehmer von diesem abgewichen werden kann. Dabei 
wurde bei diesem Gesetz bewusst nicht die schweizerische 
Zweckumschreibung, der Fortführung der gewohnten Lebenshaltung, 
übernommen, sondern ein klares Rahmengesetz mit Mindestanforderungen 
festgelegt. In Liechtenstein kommen die versicherungstechnisch 
"korrekten" tariflichen Umwandlungssätze zur Anwendung. Die 
politisch geprägten Werte der Schweiz sind für Liechtenstein 
grundsätzlich weder bindend noch richtungsweisend. Andererseits 
können die Unterschiede auch nicht ignoriert werden.
Die Regierung beantwortet die in der Interpellation aufgeworfenen 
Fragen sehr detailliert und umfassend. Dabei wird auch auf das so 
genannte "Winterthurer Modell" eingegangen. Die Winterthur 
Versicherung hat gegen keine gesetzliche Bestimmung verstossen, 
jedoch ist die Kritik betreffend mangelnder Transparenz sowie 
schlechter Kommunikation nach Ansicht der Regierung durchaus 
berechtigt. Aufgrund dieser Vorgänge sind neu wesentliche Änderungen 
in einer Vorsorgeeinrichtung dem Amt für Volkswirtschaft im Rahmen 
der Berichterstattung mitzuteilen.
Derzeit arbeitet eine seit Januar 2004 eingesetzte Arbeitsgruppe 
daran, Problemlösungen hinsichtlich aktueller Fragestellungen 
(Rentenumwandlungssatz, Mindestzinssatz, Rechnungslegung usw.) 
aufzuzeigen. Dabei hat die Arbeitsgruppe auch die gesetzgeberischen 
Entwicklungen in der Schweiz einzubeziehen und allfälligen 
Anpassungsbedarf aufzuzeigen. Der Bericht der Arbeitsgruppe wird 
Ende April 2004 erwartet.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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