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pafl: Europarat beschliesst Drittes Gipfeltreffen in Warschau und verabschiedet einschneidende Änderungen für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

(ots)

Vaduz, 13. Mai (pafl) -

Aussenminister Ernst Walch
beglückwünschte die 10 neuen EU-Mitglieder zum historischen Ereignis 
der Erweiterung vom 1. Mai 2004. „Durch diese EU-Erweiterung 
verschwindet der grösste Teil der Trennung, die in den Jahren nach 
dem Zweiten Weltkrieg über Europa verhängt wurde. Es wäre sehr zu 
bedauern, wenn künftig neue Trennlinien in Europa entstehen würden.“ 
Mit diesen Worten betonte Aussenminister Walch die weiterhin 
besondere Bedeutung des Europarats und insbesondere auch die des 
dritten Gipfeltreffens, an welchem die künftige Rolle des Europarats 
bestätigt werden soll. Das Dritte Gipfeltreffen wird auf Einladung 
der Regierung Polens voraussichtlich im Mai 2005 in Warschau 
stattfinden.
Mit den Aussenministern der anderen Mitgliedstaaten erörterte 
Aussenminister Walch an der 114. Session des Ministerkomitees des 
Europarats am 12. und 13. Mai 2004 die gesamteuropäische Rolle des 
Europarats. Die Minister bekräftigten ihren Willen, dass die EU- 
Erweiterung nicht zu neuen Trennungslinien in Europa – zwischen EU- 
Staaten und Nicht-EU-Mitgliedern – führen werde. Dem Europarat komme 
insoweit eine Brückenfunktion zu. Seine Aufgabe müsse es bleiben, 
auf fast allen Gebieten Normen für ganz Europa zu setzen. Das im 
nächsten Jahr unter polnischem Vorsitz in Warschau stattfindende 
Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der 45 
Europaratsländer soll helfen, die Rolle des Europarats gegenüber der 
erweiterten EU sowie der OSZE festzuschreiben und sich dafür 
einzusetzen, dass die EU, nachdem ihre Verfassung ebenfalls 
Menschenrechte formuliert, dem System der Europäischen 
Menschenrechtskonvention des Europarats beitritt und keine 
konkurrierende Gerichtsbarkeit aufbaut.
Die Minister nahmen mit gewisser Sorge die zahlreichen, noch 
ungelösten Konflikte in Europa (in Tschetschenien, im Kaukasus, in 
Moldawien und auf dem Balkan) zur Kenntnis und betonten die 
Notwendigkeit gewaltfreier Lösungen auf der Grundlage des 
Völkerrechts und der Menschenrechte. Der Europarat soll seinen 
Beitrag bei der Konfliktlösung leisten.
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Reform des Europäischen 
Gerichtshofs für Menschenrechte, der in der Flut der Beschwerden zu 
ertrinken droht. Ein Zusatzprotokoll Nr. 14 zur Europäischen 
Menschenrechtskonvention, mit dem die Arbeitsweise des Gerichtshofs 
verbessert werden soll, wurde von den Ministern verabschiedet. Die 
Minister unterstrichen auch die Notwendigkeit, durch die Einrichtung 
von Vermittlern (sog. Ombudsmännern) in den Mitgliedsstaaten 
behauptete Menschenrechtsverletzungen schon im Vorfeld untersuchen 
und schlichten zu lassen. Auch die Gerichte in den einzelnen Ländern 
müssten mehr als bisher die Konvention und die Rechtsprechung des 
Gerichtshofs in Strassburg beachten, damit nicht mehr so viele 
Beschwerden bis nach Strassburg gelangen. Die Minister würdigten 
auch die Arbeit des Menschenrechtskommissars des Europarats, die 
dazu beiträgt, die menschenrechtliche Situation in den 
Mitgliedsländern zu verbessern.
Die Minister diskutierten auch über den Beitrag des Europarats zum 
weltweiten Kampf gegen den Terrorismus. Verschiedene 
Europaratsübereinkommen zielen auf bessere Zusammenarbeit im Kampf 
gegen Terrorismus und Austrocknung der Geldquellen der Terroristen. 
Überlegungen, diese Vereinbarungen noch effizienter zu gestalten, 
sind im Gange. Ferner bestand Einigkeit darüber, dass sich der Kampf 
gegen den Terrorismus in keiner Weise gegen den Islam und gegen 
moslemische Mitbürger richtet, mit denen ein interreligiöser und 
interkultureller Dialog zu pflegen sei, der aber über die geistigen 
Eliten hinaus mit Hilfe der Medien auch die breite Masse erfassen 
müsse.
Mit Befriedigung nahmen weiters die Minister Berichte über die 
Bemühungen des Europarats zur Unterbindung des Menschenhandels und 
zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens zur Kenntnis.

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