pafl: Das Fürstenhaus hat beschlossen, wieder einen Kabinettsdirektor zu bestellen
(ots)
Vaduz, 17. Mai (pafl) -
In den vergangenen Jahren hat nicht zuletzt aufgrund des EWR-Beitritts die Anzahl neuer Gesetze in Liechtenstein stark zugenommen. Das Staatsoberhaupt, das für die Sanktion der Gesetze zuständig ist, hat bisher - teilweise mit Unterstützung aussenstehender Experten - die Gesetzesvorschläge einer eigenen Beurteilung unterzogen. Dies ist aus zeitlichen Gründen immer problematischer geworden. Hinzu kommt, dass mit der Verfassungsreform 2003 eine Frist von 6 Monaten zur Sanktionierung der Gesetze eingeführt wurde.
Die Sanktion durch das Staatsoberhaupt ist in Liechtenstein kein reiner Formalakt, vielmehr prüft das Staatsoberhaupt die Gesetzesvorschläge materiell auf Sinnhaftigkeit und Zweckdienlichkeit und ist demnach massgeblich in das Gesetzwerdungsverfahren eingebunden.
Es wird die Aufgabe des Kabinettsdirektors sein, das Staatsoberhaupt beziehungsweise vom 15. August dieses Jahres an den Erbprinzen in Stellvertretung des Staatsoberhauptes bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Um eine zeit- und sachgemässe Bearbeitung der wichtigsten Gesetzesentwürfe zu ermöglichen, soll der Kabinettsdirektor bereits in einem möglichst frühen Stadium des Gesetzwerdungsverfahrens mitarbeiten.
Zum Kabinettsdirektor wurde Dr. Gregor Obenaus bestellt. Er wird diese Funktion Anfang Juli 2004 antreten.
Obenaus ist seit dem Jahr 2000 Rechtsberater im Kabinett des Bundeskanzlers der Republik Österreich. Zuvor war der Diplomat im Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sowie im Europareferat des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Wien und Innsbruck erlangte er am bekannten College of Europe (Brügge, Belgien) den Master of Arts in European Studies. Er absolvierte Praktika bei österreichischen Gerichten, der EFTA und der Europäischen Kommission in Brüssel. Obenaus ist 37 Jahre alt und verheiratet.