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pafl: Prämienverbilligung entlastet Einkommensschwache

Vaduz, 24. Juni (pafl) -

(ots)

Rund 3 Mio. Franken für Krankenkassen-Prämienverbilligung

Mit dem Abschluss des Jahres 2003 zeigt
sich, dass die staatliche Prämienverbilligung bei Ausrichtungen von 
insgesamt 3 Mio. Franken einem Bedürfnis entspricht und für rund 
zehn Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung massgebliche 
finanzielle Entlastungen bringt.
"Insgesamt haben 2'800 Bezügerinnen und Bezüger von der 
Prämienverbilligung profitiert. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr 
einer Zunahme von rund vier Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass 
die Prämienverbilligung greift und auf grosse Akzeptanz stösst", 
erklärt Gesundheitsminister Hansjörg Frick.
Zwei Drittel der Subventionen an Frauen
Insgesamt sind im Jahr 2003 gegen 3'400 Anträge auf 
Prämienverbilligung eingegangen. Davon haben 2'800 Anträge die 
Kriterien erfüllt und eine Prämienverbilligung erhalten. Dies 
entspricht zehn Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung. Rund zwei 
Drittel der bewilligten Anträge stammten aus dem Liechtensteiner 
Oberland und ein Drittel aus dem Unterland. Von den Empfängern der 
Prämienverbilligung waren im Jahr 2003 zwei Drittel weiblichen und 
ein Drittel männlichen Geschlechts.
Den grössten Anteil an der Prämienverbilligung machten mit 1'169 
Zusagen (41.7 Prozent) alleinstehende Frauen aus. Diese 
Bevölkerungsgruppe erhielt Prämienverbilligungen in der Höhe von 
total gegen 1,3 Mio. Franken (43 Prozent). Diese Zahlen zeigen, dass 
die Prämienverbilligung gerade für alleinstehende Frauen eine 
wirkungsvolle finanzielle Unterstützung darstellt. Kinder bis 16 
Jahre sind zudem prämienbefreit.
Niedrige Einkommen profitieren
Das Zahlenmaterial für das Berichtsjahr 2003 macht überdies 
deutlich, dass die Prämienverbilligung primär Personen mit niedrigem 
Einkommen zugute kommt. So wurde rund 73 Prozent der bewilligten 
Gesuche der höchste Subventionssatz von 60 Prozent Prämiensubvention 
zugesprochen. Die restlichen 27 Prozent der Gesuche wurden mit dem 
Subventionssatz von 40 Prozent bewilligt.
Verteilt auf die verschiedenen Altersgruppen zeigt sich, dass 
rund die Hälfte aller Bezüger über 65 Jahre alt ist. 42 Prozent sind 
zwischen 26 und 65 Jahre alt und gegen sieben Prozent sind zwischen 
17 und 25 Jahre alt.
Hälfte der Monatsprämie subventioniert
Im Berichtsjahr 2003 wurden pro Bezüger durchschnittlich 1'072 
Franken an Prämienverbilligung ausgerichtet. Im Vergleich mit dem 
entsprechenden Prämiensoll von 2'256 Franken (mit Unfall) respektive 
2'112 Franken (ohne Unfall) zeigt sich, dass versicherte Personen 
mit Prämienverbilligung eine staatliche Subvention von gegen 50 
Prozent der gesamten Prämien erhalten haben.
Wer hat Anrecht auf Prämienverbilligung?
Ab diesem Jahr haben alle Personen, die in Liechtenstein 
obligatorisch für Krankenpflege versichert sind und deren Erwerb die 
festgesetzte Erwerbsgrenze nicht überschreitet (45’000 Franken für 
alleinstehende/alleinerziehende Personen; 54’000 Franken für 
Ehepaare) Anspruch auf Prämienverbilligung. AHV- und IV-Rentner 
können von ihrer Rente einen Freibetrag von 70 Prozent abziehen. Für 
Kinder bis 16 Jahre kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht 
werden, da sie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 
prämienbefreit sind. Die Berechnung der Prämienverbilligung erfolgt 
auf Grundlage der rechtskräftigen Steuerveranlagung.
Mehr Anspruchsberechtigte im 2004
Durch den Wegfall des Hausarztsystems auf Anfang 2004 ergeben 
sich für die Prämienverbilligung gewisse Veränderungen. Während 
bisher nur Versicherte im Hausarztsystem ein Anrecht auf 
Prämienverbilligung hatten, sind künftig alle in Liechtenstein 
obligatorisch krankenversicherten Personen berechtigt, deren Erwerb 
die festgesetzten Erwerbsgrenzen nicht überschreitet.
Durch die Erfahrungen im Jahr 2003 werden zudem das 
Antragsformular und das Merkblatt für das Jahr 2004 überarbeitet und 
weiter verbessert.

Kontakt:

Karin Zech
Mitarbeiterin der Regierung
Ressort Gesundheit
+423 236 60 10

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