pafl: Pressemitteilung aus dem Fürstenhaus
(ots)
Vaduz, 13. August (pafl) -
Am 15. August 2004 wird der Fürst von Liechtenstein den Erbprinzen gemäss Art. 13bis der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein zur Vorbereitung für die Thronfolge als seinen Stellvertreter mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte betrauen. Die Stellvertretung wird umfassend und auf Dauer sein, d.h. der Erbprinz wird auf unbeschränkte Zeit alle Aufgaben des Staatsoberhauptes übernehmen. Der Erbprinz wird somit ab dem 15. August 2004 sowohl national als auch international die Aufgaben des Staatsoberhauptes des Fürstentums Liechtenstein übernehmen.
Der 15. August ist ein Staatsfeiertag wie jeder andere auch, mit dem einzigen Unterschied, dass der Erbprinz bereits die Aufgaben des Staatsoberhauptes wahrnimmt und somit auch die übliche Ansprache des Staatsoberhauptes hält.
Auf beigelegtem Blatt erhalten Sie den Text der Fürstlichen Verordnung vom 15. August 2004 betreffend die Einrichtung der Stellvertretung:
Fürstliche Verordnung
vom 15. August 2004
betreffend die Einrichtung einer Stellvertretung
Im Sinne von Art. 13bis der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 16. März 2003, LGBl. 2003 Nr. 186, betraue Ich mit Wirkung ab heutigem Tage Meinen zukünftigen Nachfolger Seine Durchlaucht Erbprinz Alois zur Vorbereitung für die Thronfolge als Meinen Stellvertreter mit der Ausübung aller Mir zustehenden Hoheitsrechte.
Über wichtige Landesangelegenheiten wird Mir Mein Stellvertreter Bericht erstatten. Mein Stellvertreter wird wie folgt unterzeichnen:
"In Stellvertretung des Landesfürsten: Alois, Erbprinz"
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef