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pafl: Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

(ots)

Vaduz, 25. August (pafl) – Das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes verpflichtet die Vertragsstaaten, mit dem Internationalen Strafgerichtshof umfassend zusammenzuarbeiten. Darunter fällt vor allem die Verpflichtung, Rechtshilfe zu leisten und Beschuldigte zu überstellen. Um dieser Zusammenarbeitsverpflichtung vollinhaltlich nachkommen zu können, ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Aus diesem Grunde hat die Regierung einen Bericht und Antrag zur Schaffung des entsprechenden Gesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf regelt auch die Zusammenarbeit mit 
den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für 
Ruanda. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit den 
Resolutionen 827 und 955 die Errichtung von internationalen 
Gerichten für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda beschlossen. 
Wesentlicher Inhalt dieser Resolutionen ist die Verfolgung von 
Personen, die für schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht 
verantwortlich zeichnen. Diese Resolutionen sowie die Statute der 
Internationalen Gerichte und deren Verfahrensanordnungen sind jedoch 
nicht unmittelbar anwendbar und bedürfen daher der Umsetzung durch 
ein eigenes Landesgesetz.
Aufgrund der hochgradigen Kongruenz in den Bereichen des 
Strafrechtes, der Strafprozessordnung und des Rechtshilfegesetzes 
zwischen Österreich und Liechtenstein lehnt sich der vorliegende 
Entwurf stark an die österreichischen Rezeptionsvorlagen, das 
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Internationalen 
Gerichten und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem 
Internationalen Strafgerichtshof, an, trägt aber auch den besonderen 
liechtensteinischen Gegebenheiten Rechnung.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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