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pafl: Landesvoranschlag 2005

Vaduz, 27. Oktober (pafl) -

(ots)

Handlungsbedarf trotz konjunktureller Erholung

Nach zwei Jahren der
gesamtwirtschaftlichen Abkühlung kann die Regierung dem Landtag für 
das kommende Haushaltsjahr einen Voranschlag unterbreiten, welcher 
wieder von steigenden Ertragswerten ausgeht. So kann der Cash Flow 
der Laufenden Rechnung im Vorjahresvergleich deutlich verbessert 
werden, obwohl die Subventionierung der 
Nichtberufsunfallversicherung aufgrund des im Frühjahr erfolgten 
Volksentscheids wieder in den Voranschlag aufgenommen werden musste.
Die Regierung hält jedoch auch fest, dass trotz der merklichen 
konjunkturellen Erholung Handlungsbedarf für eine strukturelle 
Bereinigung des Staatshaushalts besteht. So ist durch das deutlich 
gesunkene Ertragsniveau auch der Cash Flow auf eine Grösse gesunken, 
welche es nicht mehr erlaubt, die Nettoinvestitionen des Staates in 
einem mittelfristigen Betrachtungszeitraum zu finanzieren. 
Dementsprechend wird es die Aufgabe von Landtag und Regierung sein, 
nicht nur den Zuwachs der laufenden Aufwendungen auf ein 
finanzierbares Niveau zu senken, sondern auch deren absolute Höhe 
dergestalt zu korrigieren, dass wieder eine finanzleitbildkonforme 
Entwicklung ermöglicht wird.
Aufwandüberschuss im Laufenden Haushalt
Der Voranschlag für das Jahr 2005 weist in der Laufenden Rechnung 
bei einem Ertrag von CHF 788 Mio. und einem Aufwand von CHF 743 Mio. 
einen Cash Flow von rund CHF 46 Mio. aus, wovon ein Anteil von CHF 
30 Mio. auf das Ergebnis aus der Bewirtschaftung der Poolanlagen 
entfällt, während aus der ordentlichen Staatstätigkeit ein Cash Flow 
von CHF 16 Mio. resultiert. Nach Berücksichtigung der gesetzlichen 
Abschreibungen in Höhe von CHF 70 Mio. schliesst der laufende 
Haushalt mit einem Aufwandüberschuss von CHF 25 Mio. ab, während im 
Vorjahresbudget noch ein solcher von CHF 42 Mio. veranschlagt wurde. 
Diese Verbesserung um rund CHF 17 Mio. konnte dank einem höheren 
Cash Flow aus der ordentlichen Staatstätigkeit einerseits und einem 
tieferen Abschreibungsbedarf andererseits erreicht werden. Dabei 
geht der Voranschlag 2005 von einem Ertragswachstum von CHF 47 Mio. 
oder 6.6 % aus, welchem eine Aufwandsteigerung von CHF 37 Mio. 
entgegensteht, was einer Zunahme von 5.3 % entspricht. Diese 
beinhaltet auch die Wiederaufnahme der Subventionen für die 
Nichtberufsunfallversicherung, welche bekannterweise aufgrund der 
vom Landtag beschlossenen Abschaffung im Voranschlag 2004 nicht mehr 
enthalten war.
Wieder Ertragszuwachs
Nachdem die Einnahmen aus Steuern und Abgaben während zwei Jahren 
rückläufig waren, kann die Regierung dem Landtag wieder einen 
Voranschlag mit einem Ertragszuwachs vorlegen. Die Steuern und 
Abgaben erhöhen sich im Budgetvergleich um CHF 39 Mio. oder 6.6 %. 
Dabei sind die Zuwächse in erster Linie auf höhere Erträge aus der 
Mehrwertsteuer sowie der Kapital- und Ertragssteuer zurückzuführen.
Die Vermögenserträge (ohne Erträge aus den Poolanlagen) liegen im 
Voranschlag 2005 um CHF 8 Mio. über dem Vergleichswert des 
Vorjahres. Dabei sind es einerseits die an die Dividendenhöhe 2003 
angepassten Erträge aus der Beteiligung an der Liechtensteinischen 
Landesbank AG, andererseits jedoch der geplante Verkauf einer 
vermieteten Liegenschaft im Umfang von CHF 5.5 Mio., welche zu 
diesem Zuwachs führen. Die Vermögenserträge aus der Bewirtschaftung 
der Poolanlagen erwartet die Regierung für 2005 in der gleichen Höhe 
wie für das laufende Jahr.
Aufwandzuwachs vor allem im Beitragsbereich
Die laufenden Aufwendungen sind in den vergangenen Jahren von CHF 
588 Mio. im 2000 auf CHF 696 Mio. - das für das laufende Jahr 
erwartete Aufwandvolumen - angestiegen. Dies bedeutet einen Zuwachs 
von CHF 108 Mio. in diesem Zeitraum. Die Regierung hat sich zum Ziel 
gesetzt, das starke Wachstum der Aufwandseite einzudämmen und den 
Zuwachs auf das gesetzlich Zwingende und absolut Notwendige zu 
begrenzen.
Mit budgetierten CHF 738 Mio. aus ordentlicher Staatstätigkeit 
erhöhen sich die laufenden Aufwendungen um CHF 37 Mio. oder 5.3 %. 
Davon entfällt ein Anteil von CHF 7.4 Mio. auf die Wiederaufnahme 
der NBU-Subvention in den Voranschlag. Des Weiteren erhöhen sich die 
an die Steuererträge gebundenen Finanzzuweisungen an die Gemeinden 
im Budgetvergleich um CHF 10.6 Mio. Alleine diese beiden Positionen 
nehmen damit rund die Hälfte des Aufwandwachstums für sich in 
Anspruch.
Der Personalaufwand erhöht sich aufgrund der Zusammenfassung 
verschiedener Amtsstellen in der neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde 
und der damit verbundenen Verschiebung der entsprechenden 
Personalaufwendungen um lediglich CHF 0.6 Mio. Die Regierung 
beantragt beim Landtag einen begrenzten Teuerungsausgleich für das 
Staatspersonal von 1 %. Beim Sachaufwand, welcher die Ausgaben für 
Betriebs-, Unterhalts- und Verwaltungskosten umfasst, kann der 
Kreditrahmen um CHF 1.9 Mio. vermindert werden. Die 
Beitragsleistungen steigen im Vorjahresvergleich um CHF 27.4 Mio. 
an. Nebst der bereits erwähnten Budgetierung der NBU-Subvention 
wirkt sich auch in dieser Aufwandkategorie die Schaffung der neuen 
Finanzmarktaufsichtsbehörde durch die Verschiebung der 
entsprechenden Personal- und Sachaufwendungen der betroffenen 
Amtsstellen aus. Ohne diese beiden Effekte würden die laufenden 
Beiträge um CHF 15.9 Mio. oder 4.9 % ansteigen.
Anhaltend hohes Investitionsvolumen
Die Nettoinvestitionen des Jahres 2005 belaufen sich bei Ausgaben 
von CHF 98 Mio. und Einnahmen von CHF 16 Mio. auf rund CHF 83 Mio. 
Franken. Damit liegen sie im Vergleich zum Vorjahr deutlich tiefer, 
in der längerfristigen Betrachtung jedoch auf hohem Niveau.
Ihnen stehen aus der Laufenden Rechnung stammende 
Finanzierungsmittel von CHF 46 Mio. zur Deckung gegenüber, so dass 
der Investitionshaushalt mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 
37 Mio. abschliesst. Dieser liegt mit einer Verbesserung von CHF 18 
Mio. wohl sehr deutlich unter dem Voranschlag 2004. Dennoch reicht 
das reduzierte Cash Flow-Niveau nicht aus, um die Nettoinvestitionen 
finanzleitbildkonform zu finanzieren.
Die grösste Ausgabenkategorie bildet im kommenden Jahr die 
Investitionen für den staatlichen Hochbau. Dabei beansprucht die 
Realisierung des Landtagsgebäudes mit CHF 15 Mio. den Hauptanteil 
der für den Hochbau geplanten CHF 22 Mio. Für den Tiefbaubereich 
wird ein Ausgabenvolumen von CHF 7.8 Mio. veranschlagt, während der 
Voranschlag für die Gewährung von Wohnbau-, Studien- und anderen 
Darlehen einen Mittelbedarf von rund CHF 17 Mio. vorsieht. Um CHF 
5.2 Mio. reduzieren sich die Beiträge an die Investitionsvorhaben 
der Gemeinden und anderer subventionsberechtigter Institutionen. 
Dies ist in erster Linie auf die von der Regierung vorgeschlagene 
Kürzung der Pauschalsubventionen an die Gemeinden um CHF 4 Mio. 
zurückzuführen. Die Regierung empfiehlt dem Landtag diese Massnahme 
aufgrund der Tatsache, dass den Gemeinden im kommenden Jahr durch 
erhöhte Finanzzuweisungen beträchtlich mehr Mittel zufliessen 
werden, während das Land - wie bereits aufgezeigt - v.a. bedingt 
durch gesetzlich gebundene Zahlungsverpflichtungen für das kommende 
Jahr keinen finanzleitbildkonformen Voranschlag aufweisen kann und 
mit einem Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von CHF 37 Mio. rechnen 
muss.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz
Tel.: +423/236 61 14
thomas.lorenz@sf.llv.li

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