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pafl: Regierung übernimmt EU-Richtlinie über Finanzsicherheiten

(ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der EU-Richtlinie über Finanzsicherheiten zuhanden des Landtags verabschiedet. Durch diese Richtlinie sollen rechtliche und administrative Hürden bei der grenzübergreifenden Verwendung von Sicherheiten auf den Geld- und Kapitalmärkten beseitigt werden. Insgesamt soll EWR-weit ein einheitlicher rechtlicher Rahmen und somit mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Ziele der Richtlinie
Die Marktteilnehmer sollen auf eine effiziente und einfache 
gemeinschaftsweite Regelung zurückgreifen können; 
    Sicherheiten, die zur Unterlegung von Finanzgeschäften 
verwendet werden, werden in begrenztem Masse von bestimmten 
Insolvenzvorschriften ausgenommen, insbesondere von solchen, die 
eine wirksame Verwertung von Sicherheiten behindern oder die 
Gültigkeit von Verfahren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 
aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelungen in Frage stellen; 
    die in der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen 
(Finalitätsrichtlinie) festgelegten Grundsätze auf diese Richtlinie 
werden ausgeweitet, damit bei der grenzübergreifenden Bereitstellung 
von im Effektengiro übertragbaren Wertpapieren bestimmt werden kann, 
wo die Sicherheiten belegen sind; 
    hinderliche Formalitäten für die Bestellung oder die Verwertung 
einer Sicherheit werden beseitigt; 
    die Sicherungsnehmer erhalten mittels vertraglicher 
Vereinbarung die Möglichkeit, als Pfand hinterlegte Sicherheiten für 
eigene Zwecke weiter zu verwenden ("Weiterverpfändung"); 
    die Sicherungsgeber erhalten die Möglichkeit, mittels 
vertraglicher Vereinbarung bestimmte Sicherheiten durch andere 
Sicherheiten gleichen Wertes zu ersetzen (Austausch der 
Sicherheiten).
Die Regierung hält in ihrem Bericht abschliessend fest, dass die 
in der Finanzsicherheitenrichtlinie enthaltenen Vorschriften den 
freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr fördern und so zu einer 
weiteren Integration und zur höheren Kostenwirksamkeit der 
europäischen Finanzmärkte beitragen werden. Die Richtlinie trägt 
weiters dem Prinzip der Gläubigergleichbehandlung Rechnung und sieht 
rasche und unbürokratische Verwertungsverfahren vor, um die 
finanzielle Stabilität zu sichern und Dominoeffekte im Falle einer 
Vertragsverletzung durch eine der Parteien der 
Sicherungsvereinbarung zu begrenzen.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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