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pafl: Neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) sichert Zukunft des Finanzplatzes Liechtenstein

Vaduz, 5. November (pafl) -

(ots)

Bestellung des Aufsichtsrates durch den Landtag erfolgt

Die Ernennung der fünf Mitglieder des
Aufsichtsrat der neuen, unabhängigen und integrierten FMA - 
Finanzmarktaufsichtsbehörde Liechtensteins für eine Amtsperiode von 
5 Jahren (2005 bis 2009) konnte durch den liechtensteinischen 
Landtag Mitte Oktober erfolgreich abgeschlossen werden. Zum ersten 
vollamtlich tätigen Vorsitzenden des Aufsichtrates der FMA wurde 
René H. Melliger gewählt. Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates sind 
Jochen Hadermann, Stellvertretender Vorsitzender, Martin Batliner, 
Hans Haumer sowie Stefan Jäger. Die FMA mit deren hoheitlichen 
Aufgaben als zentrale Aufsichts- und Regulierungsbehörde wird mit 
eigener Rechtspersönlichkeit in Form einer öffentlich-rechtlichen 
Anstalt als Behörde tätig sein. Sie orientiert sich an 
privatwirtschaftlichen Grundätzen. Die Organe der FMA sind der 
Aufsichtsrat, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle.
Start am 1. Januar 2005
Am 18. Juni 2004 verabschiedete der liechtensteinische Landtag 
einstimmig das neue Gesetz (Organisationsgesetz) über die 
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMAG). Die gesetzliche Grundlage 
war somit geschaffen, damit die neue unabhängige und integrierte 
Finanzmarktaufsichts-Behörde die operative Tätigkeit am 1. Januar 
2005 aufnehmen kann und wird. Die drei derzeitigen Behörden: Amt für 
Finanzdienstleistungen, Stabsstelle für Sorgfaltspflichten und 
Abteilung Versicherungen im Amt für Volkswirtschaft werden in einer 
Behörde zusammengeführt. Entsprechend sind sämtliche von diesen 
Behörden beaufsichtigten Finanzdienstleister neu der FMA 
unterstellt. Die FMA übernimmt das bestehende Personal der drei 
bisherigen Behörden. Zu Beginn werden 26 Personen in der FMA tätig 
sein (ohne Aufsichtsrat).
Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat übt die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle aus. 
Er berät die Regierung in Fragen des Finanzplatzes. Die Kompetenzen, 
welche bis anhin gemäss den Spezialgesetzen der Regierung zugeordnet 
waren (z.B. Erteilung/Entzug von Konzessionen, etc.), sind gemäss 
FMAG neu an den Aufsichtsrat übergegangen. Auch die Genehmigung von 
Entscheidungen und Verfügungen von grundsätzlicher und 
präjudizieller Bedeutung mit volkswirtschaftlicher Relevanz und/oder 
Bezug zum Image des Finanzplatzes und alle oder einzelne Gruppen von 
Finanzdienstleistern betreffend, sind dem Aufsichtsrat vorbehalten. 
Ebenso vertritt der Aufsichtsrat die FMA in nationalen und 
internationalen Gremien, in Abstimmung mit der Regierung. Der 
Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mitglieder der 
Geschäftsleitung und weiterer Schlüsselpositionen zuständig.
Kernaufgaben und Unabhängigkeit der FMA
Die FMA sorgt für die Gewährleistung der Stabilität des 
Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung 
von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter 
internationaler Standards. Die Kernaufgaben der FMA umfassen die 
Aufsicht und Regulierung (im Auftrag der Regierung) des 
Finanzmarktes Liechtenstein. Die FMA ist unabhängig von der 
Regierung und den zu beaufsichtigenden Finanzmarktteilnehmern. Dies 
ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die internationale 
Anerkennung. Diese Unabhängigkeit ist nicht gleichzusetzen mit "frei 
von Kontrolle". Die FMA ist umfassend rechenschaftspflichtig 
gegenüber dem Landtag. Die FMA hat keine Gesetzes- und 
Verordnungskompetenz. Die Aufsichtstätigkeit soll nach den 
Grundsätzen zur "Best Business Practice" ausgeübt werden.

Kontakt:

René H. Melliger
Amt für Finanzdienstleistungen
Tel.: +423-236 62 20

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