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pafl: Verordnung über die Tourismusumlage wird aufgehoben

(ots)

Vaduz, 17. November (pafl) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. November 2004 die Verordnung über die Tourismusumlage aufgehoben. Dies wurde notwendig, da in der Abänderung des Tourismusgesetzes die einschlägigen Bestimmungen über die Tourismusumlage ersatzlos gestrichen wurden.

Nach der bisher geltenden Gesetzeslage bezahlte jeder am Tourismus 
interessierte Geschäftsbetrieb eine jährlich festzusetzende und 
einzuhebende Umlage zur Aufbringung der Mittel für die 
Tourismusförderung. Diese Umlage wurde in der Vergangenheit 
verschiedentlich infrage gestellt. So hat letztlich der 
Staatsgerichtshof in einem Urteil vom 17. November 2003 Artikel 15 
des Tourismus-Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit auf Mitte des 
laufenden Jahres aufgehoben. Aufgrund dieses Entscheids musste eine 
neue Basis für die Umlagen gefunden werden, respektive eine Revision 
des Tourismus-Gesetzes eingeleitet werden.

Kontakt:

Alex Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 74 26

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