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pafl: Umsetzungsbilanz in den EWR/EFTA-Staaten

Vaduz, 27. Januar (pafl) -

(ots)

Liechtenstein im Mittelfeld

Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute
ihren zweiten Halbjahresbericht 2004 (sog. Scoreboard) über den 
Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten 
Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. Die EFTA- 
Überwachungsbehörde verfasst, parallel zur EU-Kommission, jeweils 
zweimal im Jahr einen Bericht über die Umsetzung des EWR-Rechts in 
den drei EWR/EFTA-Staaten. Dabei werden einerseits die 
Umsetzungsquoten bzw. -defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im 
Vergleich mit den übrigen 25 EWR-Vertragsstaaten dargestellt und 
andererseits Vertragsverletzungsverfahren aufgezeigt, die gegen 
Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung 
von EG-Richtlinien eingeleitet wurden. Stichtag für das aktuelle 
Scoreboard war der 15. November 2004.
Am Stichtag umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4035 EG-
Rechtsakte, davon 1526 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird nur 
auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im Gegensatz zu EG- 
Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts bedürfen, um in 
Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis von 1526 EG- 
Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle 
Umsetzungsquote von 97,3 Prozent bzw. ein Umsetzungsdefizit von 2.7 
Prozent. Dies bedeutet zwar einen Anstieg des Umsetzungsdefizits um 
0,8 Prozent gegenüber dem letzten Scoreboard vom Juni 2004, 
Liechtenstein rangiert aber mit Platz 14 weiterhin im Mittelfeld der 
28 EWR-Vertragsstaaten. Der Anstieg des Umsetzungsdefizits gründet 
auf einem Übersetzungsproblem seitens der EU-Kommission, welches 
zwischenzeitlich aber behoben werden konnte. Bei der nächsten 
Evaluierung ist deshalb eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der 
liechtensteinischen Umsetzungsquote zu erwarten. Die beiden anderen 
EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island belegen mit einem 
Umsetzungsdefizit von 1.0 Prozent bzw. 1.4 Prozent die Plätze eins 
und vier.
Wie bisher wird Liechtenstein bei der Umsetzung der noch 
ausstehenden EG-Richtlinien versuchen, die nationalen Interessen 
bestmöglich zu wahren. Wichtige Herausforderungen sind insbesondere 
in den Bereichen Arbeitsrecht, Telekommunikation und Audiovisuelle 
Dienste sowie im Hinblick auf das noch bevorstehende Urteil des 
EFTA-Gerichtshofs betreffend das Wohnsitzerfordernis im 
Bankengesetz (Rs. E-8/04) zu erwarten.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- 
Überwachungsbehörde gegenüber den drei EWR/EFTA-Staaten stieg von 76 
auf 79. Gegen Norwegen laufen in 35 Fällen, gegen Island in 24 und 
gegen Liechtenstein in 18 Fällen entsprechende Verfahren.
Das aktuelle Scoreboard der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal 
Market Scoreboard EFTA States No. 15) kann im Internet unter 
www.sewr.llv.li (Rubrik: Aktuelles) eingesehen oder direkt bei der 
EFTA-Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 61). Für 
weitere Fragen steht Ihnen die Stabsstelle EWR gerne zur Verfügung 
(Tel. +423/236 60 37; E-Mail:  info@sewr.llv.li ).

Kontakt:

Stabsstelle EWR
lic. iur. Sabine Tömördy
Tel. +423/236 60 37

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