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pafl: Starke Vertretung des Gewerbes sichern

Vaduz, 23. Februar (pafl) -

(ots)

Regierung genehmigt neue Statuten der GWK

An ihrer Sitzung vom 22. Februar 2005
hat die Regierung die neuen Statuten der Gewerbe- und 
Wirtschaftskammer GWK genehmigt. Die Änderung der Statuten wurde 
nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes über die Aufhebung der 
Pflichtmitgliedschaft in der GWK notwendig. Mit den nunmehr 
genehmigten Statuten wurde die erforderliche Grundlage geschaffen, 
um die GWK in einen rechtlichen Rahmen einzubetten, welcher die GWK 
auch ohne Pflichtmitgliedschaft als starke Vertretung der 
gewerblichen Wirtschaft sichert.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1936 war die GWK über Jahrzehnte 
hinweg eine starke Interessensvertretung des Gewerbes und ein 
verlässlicher Partner für die Politik. In der Nachfolge der 
Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft durch den Staatsgerichtshof war 
die Regierung daher bestrebt, die GWK in ihrer Bedeutung zu 
sichern. "Dabei verfolgen wir ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst 
wurden die GWK-Statuten in enger Zusammenarbeit mit der GWK 
geändert, sodass nun im Anschluss daran verschiedene gesetzliche 
Anpassungen vorgenommen werden können. Schliesslich braucht die 
Regierung gerade im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik auch 
künftig eine verlässliche Interessensvertretung der gewerblichen 
Wirtschaft", erklärt Regierungsrat und Wirtschaftsminister Hansjörg 
Frick.
Leistungen der GWK sichern
Bis zum Urteil des Staatsgerichtshofs war jedes Unternehmen mit 
einer Gewerbebewilligung Zwangsmitglied in der GWK. Die Gewerbe- und 
Wirtschaftskammer erfüllte einen gesetzlichen Auftrag und hat sich 
zu einem modernen Wirtschaftsverband entwickelt. Die Palette der 
angebotenen Dienstleistungen wurde im Verlauf der Jahre ausgeweitet 
und an die Bedürfnisse der Unternehmen angepasst. Zudem wurde mit 
dem Beruflichen Weiterbildungsinstitut (BWI) eine Aus- und 
Weiterbildungsorganisation aufgebaut, welche das entsprechende 
Angebot in Liechtenstein ergänzt.
Zweistufiges Vorgehen
Um die GWK als starken Wirtschaftspartner zu erhalten, hat die 
Regierung unmittelbar nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofes 
ein zweistufiges Vorgehen gewählt. In einer ersten Phase wurden die 
Organisationsstatuten in Zusammenarbeit mit der GWK überarbeitet, 
während die zweite Phase die Anpassung der Gesetze betreffen wird, 
die für das Gewerbe sowie die Gewerbe- und Wirtschaftskammer 
massgebend sind. Die Anpassung der Organisationsstatuten wurde 
notwendig, damit die GWK ihre Aufgaben auch weiterhin ausüben kann.
Gesetzliche Anpassungen
Geklärt wird derzeit auch die Frage einer Übergangsfinanzierung, 
da sich die GWK aufgrund des Staatsgerichtshofurteils mit 
Einnahmeausfällen konfrontiert sieht. Die Anpassung verschiedener 
Gesetze, die nachfolgend an die Hand genommen wird, betrifft vor 
allem das Gesetz aus dem Jahre 1936 über die Errichtung einer 
Gewerbegenossenschaft sowie das Gewerbegesetz, das in erster Fassung 
schon im letzten Jahr in die Vernehmlassung gegeben wurde, nun aber 
unter Einbezug der Entscheidung des Staatsgerichtshofes einiger 
Anpassungen bedarf.
Erster Teilschritt vollzogen
Diese gesetzlichen Anpassungen sollen gewährleisten, dass die GWK 
auch künftig eine wertvolle und verlässliche gewerbliche 
Interessensvertretung gerade im Bereich Sozialpartnerschaft bleibt. 
Mit der Genehmigung der Statuten wurde dabei ein wichtiger 
Teilschritt realisiert.

Kontakt:

Dr. Martin Meyer
Stabsstelle für Wirtschaft
+423 236 60 74

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