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pafl: Liechtenstein unterzeichnet Protokoll gegen die Folter

(ots)

Vaduz, 30. März (pafl) -

Das Fakultativprotokoll vom 18.
Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter 
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung 
oder Strafe wird von Liechtenstein unterzeichnet.
Das Fakultativprotokoll bezweckt, "ein System regelmässiger 
Besuche einzurichten, die von unabhängigen internationalen und 
nationalen Stellen an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen 
ist, durchgeführt werden, um Folter und andere grausame, 
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu 
verhindern" (Art. 1). Die Vertragsstaaten des Fakultativprotokolls 
verpflichten sich, Besuche und Kontrollen durch einen 
internationalen Präventionsmechanismus, den Unterausschuss zur 
Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder 
erniedrigender Behandlung (im Folgenden: Unterausschuss), zu dulden. 
Zugleich müssen sie auf innerstaatlicher Ebene einen oder mehrere 
Präventionsmechanismen einrichten.
Liechtenstein hat bereits zwei internationale Übereinkommen 
ratifiziert, welche spezifisch den Schutz vor Folter und anderer 
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe 
bezwecken, nämlich
  • das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist für Liechtenstein am 2. Dezember 1990 in Kraft getreten (LGBL. 1991 Nr. 59) und
  • das Europäische Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist für Liechtenstein am 1. Januar 1992 in Kraft getreten (LGBl. 1992 Nr. 7).
Liechtenstein hat sich im Rahmen der Vereinten Nationen wiederholt 
für die Stärkung des Folterverbots ausgesprochen und sich auch um 
die Verabschiedung des Fakultativprotokolls bemüht.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Tel.: +423/236 60 58

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