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pafl: Versichertenkarte wird eingeführt

Vaduz, 6. April (pafl) -

(ots)

Weniger Verwaltungsaufwand und Versicherungsnachweis im Ausland

Mitte April werden die ersten
Versicherten in Liechtenstein eine Versichertenkarte erhalten. Die 
Versichertenkarte ist Teil des "elektronischen Gesundheitsnetzes" 
und birgt einige Vorteile in sich, wie vereinfachte Anmeldung beim 
Leistungserbringer, eindeutige Identifizierung, Reduktion des 
Verwaltungsaufwands und vereinfacht die elektronische 
Leistungsverrechnung. Zudem ersetzt die Karte bei Reisen ins EU- 
Ausland und der Schweiz das bisherige Formular zur medizinischen 
Erstversorgung. Als erste Kasse führt die Freiwillige Krankenkasse 
(FKB) die Versichertenkarte ein. Die restlichen liechtensteinischen 
Krankenkassen werden bis spätestens Anfang 2006 folgen.
Im Jahr 2003 hat die Regierung mit verschiedenen Stellen und 
Interessengruppen wie Ärzten, Zahnärzten, Labors, Versicherungen, 
der Stabsstelle für Datenschutz sowie dem Dachverband für Berufe im 
Gesundheitswesen das Projekt "Elektronisches Gesundheitsnetz" 
initiiert. Teil dieses Projektes sind unter anderem die 
Versichertenkarte, die elektronische Leistungsverrechnung sowie die 
sichere elektronische Kommunikation zwischen Leistungserbringern.
Darauf enthaltene Daten 
   Mit der Versichertenkarte werden administrative Daten wie Name, 
Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, persönliche dentifikationsnummer, 
Krankenkasse, Versicherungsdeckung und -status dem 
Leistungserbringer im Gesundheitswesen zugänglich gemacht. 
Medizinische Daten können während der Einführungsphase noch nicht 
erfasst werden.
Versicherungsnachweis im Ausland 
   Die Versichertenkarte bringt für die Versicherten auf Reisen 
einen grossen Vorteil, weil dadurch das sogenannte Formular E111 
ersetzt wird. Sie stellt damit bei Krankheit im EU-Ausland oder der 
Schweiz einen Versicherungsnachweis für den Bezug notwendiger 
medizinischer Leistungen ohne Vorausbezahlung durch den Patienten 
dar. Mit der Versichertenkarte können somit aufgrund eines Notfalles 
im EU-Ausland oder der Schweiz bezogene medizinische Leistungen 
direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden, ohne dass hierfür 
das bisherige Versicherungsformular mitgeführt werden muss.
Datenschutz 
   Die Versichertenkarte, welche die Form einer Kreditkarte 
aufweist, enthält einen Magnetstreifen, welchen der 
Leistungserbringer auslesen kann und dadurch Zugriff auf eine 
Datenbank erhält. Der Zugriff und die Bearbeitung dieser Daten 
unterliegen strengen Auflagen aus dem Datenschutzgesetz und der 
Datenschutzverordnung. Die Sicherheit der Daten beim Zugriff, der 
Lagerung und der Übertragung ist technisch und organisatorisch 
vollumfänglich gewährleistet.
Vorteile für Versicherte und Leistungserbringer 
   Die Versichertenkarte ermöglicht eine eindeutige Identifizierung 
der Versicherten beim Leistungsbezug und beugt der Verwechslung und 
dem Missbrauch vor. Durch den Einsatz der Versichertenkarte wird 
zudem die Anmeldung beim Leistungserbringer vereinfacht.
Seitens der Leistungserbringer schliesslich wird eine Reduktion 
des Administrationsaufwandes erzielt. Zudem wird sichergestellt, 
dass die administrativen Patientendaten wie etwa Name, Adresse und 
Versicherungsdeckung jeweils auf dem aktuellsten Stand sind. Nicht 
zuletzt wird durch die Versichertenkarte auch die elektronische 
Leistungsverrechnung erleichtert.
In der jetzigen Einführungsphase der Versichertenkarte sind in 
der elektronischen Datenbank keine Medizinaldaten der Versicherten 
gespeichert. Diese werden erst in einer zweiten Phase integriert - 
und auch dann jeweils nur auf Patientenwunsch.
Einführung bei Leistungserbringern 
   Um zukünftig die erwähnten Daten elektronisch abrufen zu können, 
müssen durch die Leistungserbringer entsprechende Vorkehrungen in 
den Praxen durchgeführt werden. Dies wird nun nach und nach 
geschehen. Es ist aber für die Versicherten wichtig zu verstehen, 
dass die Versichertenkarte nicht bereits heute oder morgen bei allen 
Leistungserbringern Verwendung finden wird.
Flächendeckende Einführung ab Ende Jahr 
   Alle liechtensteinischen Krankenkassen sind gesetzlich dazu 
verpflichtet, die Versicherungskarte spätestens bis Anfang nächsten 
Jahres vollumfänglich einzuführen. Bis dahin ist es den 
Krankenkassen freigestellt, wann und in welchem Umfang sie die Karte 
einführen. Die bisherigen Versicherungsnachweise behalten jedoch 
solange ihre Gültigkeit.
Wenn die Versicherten dies wünschen und entsprechender Bedarf 
vorhanden ist, kann die Versichertenkarte in Zukunft mit weiteren 
Funktionen versehen werden: Beispielsweise könnten auf der Karte 
Notfalldaten erfasst werden (Blutgruppe, Allergien, Diabetes, etc.) 
oder der Behandlungspfad der Versicherten gespeichert werden.
Als EWR-Mitglied ist Liechtenstein durch europäisches Recht dazu 
verpflichtet, bis zum 1. Januar 2006 eine Versichertenkarte 
einzuführen. Mit dem nunmehr vorgestellten Modell wird Liechtenstein 
dieser Verpflichtung gerecht und verfolgt dabei eine Umsetzung, die 
den nationalen Bedürfnissen entspricht und sich beispielsweise in 
der Schweiz in ähnlicher Form bereits bewährt hat.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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