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pafl: Regierung schafft ein Gesetz über die Vermögensverwaltung

(ots)

Vernehmlassung gestartet

Vaduz, 12. Mai (pafl) – Mit der Schaffung eines 
Vermögensverwaltungsgesetzes soll in Liechtenstein ein neuer und 
international anerkannter Berufsstand entstehen, dessen Tätigkeiten 
bisher Banken und Treuhändern vorbehalten blieb. Die Regierung hat 
einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet, in dem der Entwurf eines 
neu geschaffenen Vermögensverwaltungsgesetzes vorgestellt wird. Mit 
dem neuen Gesetz wird die liechtensteinische 
Vermögensverwaltungsgesellschaft dem europäischen Standard 
entsprechen und kann somit den Europäischen Pass erlangen, mit 
welchem sie ohne weiteres im gesamten EWR tätig werden kann. 
Gleichzeitig wird durch die Loslösung der klassischen 
Vermögensverwaltung und Anlageberatung vom Berufsbild des 
Treuhänders letzterer Beruf auch weiterhin als liechtensteinische 
Besonderheit beibehalten werden können.
Durch die möglichst rasche Schaffung des 
Vermögensverwaltungsgesetzes kann Liechtenstein eine Vorreiterrolle 
in Europa einnehmen, da europaweit bislang kein speziell auf die 
Vermögensverwaltung zugeschnittenes Gesetz existiert. Zudem werden 
dadurch Auflagen und Voraussetzungen erfüllt, die dem Finanzplatz 
zugute kommen. Schliesslich wird unter dem Gesichtspunkt der 
internationalen Anerkennung ein attraktiver Berufsstand geschaffen, 
der die Dienstleistungspalette für die Akteure des Finanzplatzes 
vergrössert und den Standard der Dienstleistungen auf höchstem 
internationalem Niveau sicherstellt.
Bisherige Regelung
Die Vermögensverwaltung auf Einzelkundenbasis ist bisher im 
Treuhändergesetz und im Bankengesetz geregelt. Diese Dienstleistung 
können ausschliesslich Bewilligungsinhaber ihren Kunden anbieten. 
Personen, die die Vermögensverwaltung betreiben wollen, müssen 
unverhältnismässig hohe Voraussetzungen nachweisen und Auflagen 
erfüllen, um diese Tätigkeit ausüben zu können. Ein neues Gesetz 
über die Vermögensverwaltung, das sowohl praxisgerecht ausgestaltet 
ist, als auch den international anerkannten, aufsichtsrechtlichen 
Bestimmungen entspricht, würde einem grossen Bedürfnis des 
Finanzplatzes nachkommen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht
Michael Rusch
Jur. Mitarbeiter Abteilung Banken
Tel. +423 236 62 25
michael.rusch@fma-li.li

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